Auch eine Lohnpfändung musste er über sich ergehen lassen. Vor dem Amtsgericht Gelnhausen erging er jetzt nur knapp einer Verurteilung.
19 Jahre alt ist sein Sohn inzwischen und weil dieser einen Nebenjob hat, sah sich der Angeklagte offenbar von seiner Unterhaltspflicht entbunden. Allerdings wurde bereits seit Februar 2015 nur unregelmäßig und meist viel zu wenig gezahlt. Der Haftbefehl war zwar zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt worden, allerdings musste sich der Mann aus Schlüchtern regelmäßig auf der Polizeiwache melden.
Zumindest diesen Druck ist er nun los: Das Gericht stellte das Verfahren gegen ihn ein, er muss jedoch 100 Euro monatlich auf den laufenden Unterhalt zusätzlich zahlen. Für den Lkw-Fahrer war es bereits der zweite Auftritt vor Gericht, im Dezember 2016 war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt worden.
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