Schlüchtern: Das waren ein paar Zufälle zu viel

Schlüchtern
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Juni 2018, frühmorgens in einem abgelegenen Gewerbegebiet in Schlüchtern: Der Fahrer eines Abschleppwagens will einem dringenden Bedürfnis nachgehen, bemerkt dabei ein offenes Hoftor bei einem Schrottplatz und direkt davor einen BMW, in dem Fahrzeugteile liegen.



Das macht den 44-Jährigen misstrauisch. Als die herbeigerufene Polizei eintrifft, fällt den Beamten ein 35-jähriger Mann aus Neuhof auf, der zu Fuß im Gewerbegebiet unterwegs war.

Und schnell passte eins zum anderen: der BMW zu dem Mann aus Neuhof, die Fahrzeugteile zu auf dem Hof des Gewerbebetriebes abgestellten Pkw. Auch ein Schlüssel eines Wagens von dem Gelände wurde im BMW gefunden. Die Polizei nahm den 35-Jährigen wegen Diebstahls vorläufig fest, die Staatsanwaltschaft Hanau verlas im Amtsgericht Gelnhausen eine Anklage mit insgesamt neun Fällen gegen ihn: Kopfstützen, zwei Radios oder auch eine komplette Türinnenverkleidung sollte er demnach unter anderem aus den Autos auf dem Hof des Schrottplatzes ausgebaut haben.

„Alles Zufall“, bestritt der Anklagte jedoch die Vorwürfe: Im Gewerbegebiet habe er nur gestanden, weil er zuvor eine Autopanne gehabt und dort seinen BMW reparieren habe. Anschließend habe er auf einen Anruf gewartet und sei daher spazieren gegangen. Die Autoteile will er einige Zeit zuvor im Internet gekauft haben. Und der Schlüssel zu dem Wagen des Gewerbebetriebes? „Gehört dem Bruder meiner Freundin“, so seine Erklärung. Strafrichter Dr. Wolfgang Ott war allerdings anderer Meinung und zählte insgesamt sieben Zufälle auf: „Das sind ein paar zu viel.“

Zumal der 35-Jährige kein unbeschriebenes Blatt ist: 16 Eintragen wies sein Register bislang auf, zuletzt wurde er 2016 wegen Wohnungseinbruch zu einer 18-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Damit stand er auch zur Tatzeit am 10. Juni 2018 unter besonderer Aufsicht. Dennoch hatte er Glück: Gericht und Staatsanwaltschaft sahen sein Diebesgut als geringwertig an, zudem waren die Fahrzeuge unverschlossen, so dass es ihm leicht gemacht wurde. Daher kam er diesmal wegen Diebstahls mit einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen á 20 Euro und somit insgesamt 1.800 Euro davon. Das Urteil ist rechtskräftig.


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