Schlüchtern: 21-Jähriger hat Kinderpornos auf Handy und Computer

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Der junge Schlüchterner tat sich schwer, seine Schuld einzuräumen. Es waren aber auch „unappetitliche“ Vorwürfe, wie es Jugendrichterin Petra Ockert formulierte. Die Staatsanwaltschaft Hanau warf ihm vor, kinderpornografisches Bild- und Videomaterial besessen zu haben. Letztlich wurde der 21-Jährige deswegen verwarnt. Er muss Beratungsgespräche zum Thema unerlaubter Besitz von solchem Bildmaterial bei pro familia in Hanau wahrnehmen und gleichzeitig 500 Euro an die Organisation bezahlen.

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Die Vorsitzende mahnte eindringlich, von solchem Material die Finger weg zu lassen. Für die Herstellung der Bilder würden Kinder gequält. Wenn er wirklich Verlangen nach erotischen Aufnahmen habe, solle er sich Pornos mit Erwachsenen anschauen, die er legal herunterladen könne. Am 11. Mai vergangenen Jahres stand plötzlich die Polizei vor der Haustür des jungen Mannes, ausgestattet mit einem Durchsuchungsbeschluss. Tatsächlich wurden die Ermittler bei ihm im Zimmer fündig. Auf seinem Handy und einem Computer fanden sie Bilder und Videos, auf denen Menschen sexuelle Handlungen an Jungen und Mädchen vornehmen, die offensichtlich jünger als 14 Jahre waren.

Die Ermittlungen ins Rollen gebracht, hatte eine junge Frau, mit der der 21-Jährige digitalen Kontakt pflegte. Dabei forderte er von dem offenbar minderjährigen Mädchen Nacktbilder, auch in speziellen Positionen. Der 21-Jährige räumte die Kontakte zu jungen Mädchen ein, betonte aber, stets darauf geachtet zu haben, dass sie volljährig seien. Auch den Besitz der Datei mit kinderpornografischem Material auf seinem Handy gestand er.

Anders bei dem Computer. Denn habe sein Vater für ihn über ein Verkaufsportal im Internet gekauft. Eigentlich habe er ihn für die Schule nutzen sollen. Doch das habe er nie gemacht. Stattdessen habe er ein Tablet dafür eingesetzt. Lange Zeit leugnete er vor Gericht, den Computer überhaupt genutzt zu haben, geschweige denn ihn jemals angeschaltet und die Dateien darauf gesehen zu haben. Seiner Einschätzung nach müssten diese vom Vorbesitzer stammen.

Mit diesen Beteuerungen gaben sich Richterin und Staatsanwalt nicht zufrieden, denn ihrer Ansicht nach zeigte das Bildmaterial „genau solche Sachen“ wie auf dem Handy. Sie hakten nach und wollten wissen, wann sein Vater von wem den Computer gekauft habe, denn dann hätte sich dieser Unbekannte wegen des Besitzes der Dateien strafbar gemacht. Doch in diesem Punkt gab sich der Angeklagte unwissend. Er wisse nur noch den Kaufpreis, weitere Details habe er vergessen.

Das Gericht redete eindringlich auf ihn ein, sich die Aussage noch einmal genau zu überlegen. Es kam dann zu einer Sitzungsunterbrechung, bei der auch sein Verteidiger auf ihn einwirkte. Fazit: Der 21-Jährige wollte weiterhin nichts sagen. Aber sein Anwalt: „Dann räume ich es für ihn ein. Mein Mandant wusste, dass die Bilder auf dem PC waren.“ Weiter erklärte er, der Angeklagte könne grundsätzlich eine sehr gute Lebensbiografie vorweisen. Aber speziell zu den Anklagepunkten müsse ihm in den Beratungsgesprächen klar gemacht werden, was mit solchen Aufnahmen bei den betroffenen Kindern angerichtet wird. / hd


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