Der 38-Jährige fädelte seinen Drogendeal über den vom FBI betriebenen, fingierten und verschlüsselten Chatdienst Anom ein, der gezielt an kriminelle Netzwerke vermarktet wurde. Zwischen 2018 und 2021 nutzten weltweit Tausende Kriminelle die manipulierten Handys, um Drogen- und Waffengeschäfte zu organisieren. Die Ermittler lasen über eine Hintertür in Echtzeit mit, was zu massiven Festnahmewellen führte.
Dem Schlüchterner kamen regionale Kriminalbeamte auf die Schliche. Sie lasen mit, wie er unter dem Pseudonym „Pizzaboy“ ein halbes Kilo Marihuana an den Interessenten „Diabolo“ zu einem Preis von knapp 3.000 Euro vermittelte. Mittels eines Kurierfahrers wurde es zu dem Käufer aus dem Raum Schweinfurt gebracht. Der Mittäter ist mittlerweile separat verurteilt worden.
Ein Kriminalbeamter des Polizeipräsidiums Südosthessen schilderte als Zeuge, wie man dem 38-Jährigen auf die Schliche kam. Der Chat mit den „szenetypischen Inhalten“ wurde detailliert vor Gericht verlesen. Die Bezahlung der Drogen erfolgte über sein Konto bei einem heimischen Geldinstitut.
Der Deal fand bereits im April 2021 statt. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Schlüchterner stießen die Ermittler in einer Schublade des Fernsehschranks auf ein verbotenes Schlagringmesser. Deswegen wurde zusätzlich gegen den Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, das Verfahren letztlich mit Blick auf das Drogendelikt aber eingestellt.
Der 38-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft. Schon im Jahr 2014 wurde er wegen des Handels mit Betäubungsmitteln zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. In den Folgejahren folgten weitere Urteile wegen desselben Vorwurfes sowie auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Die aktuelle Anschuldigung mit dem Verkauf des halben Kilos Marihuana ließ er über seinen Verteidiger sofort umfassend einräumen. Dieser kritisierte die extrem lange Verfahrensdauer über rund fünf Jahre und forderte deswegen eine milde Strafe. Wegen der einschlägigen Vorstrafen hielt Richterin König jedoch eine Geldsanktion für zu gering und verhängte eine Bewährungsstrafe. / hd


