L3009: Herstellung eines Rad- und Gehweges

Schöneck
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Das Anhörungsverfahren für den Ausbau der Landesstraße L3009 wird fortgesetzt.



Aufgrund der im Rahmen des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse hat Hessen Mobil die Planunterlagen geändert und zusätzlich mit dem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie ergänzt. Diese Unterlagen werden nun durch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt offengelegt. Mit dem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie werden die Auswirkungen des Vorhabens auf die betroffenen Oberflächenwasserkörper und den Grundwasserkörper betrachtet. Als Änderung ist im Wesentlichen die Wendemöglichkeit auf einem Grundstück in der Gemarkung Windecken vorgesehen.

Die Planunterlagen werden in den betroffenen Kommunen, der Gemeinde Schöneck und der Stadt Nidderau, vom 26. Februar bis 25. März 2020 während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (8. April 2020) beim RP Darmstadt, bei der Gemeinde Schöneck oder bei der Stadt Nidderau Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Die Planunterlagen können ab dem 26. Februar auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter "Presse/Öffentliche Bekanntmachungen/Verkehr/Straßen" eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.


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