Sinntaler fährt seit 18 Jahren ohne Führerschein

Oberzell mit Ziegelhütte
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Seit dem Jahr 2000 hat ein Rentner aus Sinntal keinen Führerschein mehr und wurde fortan immer wieder ohne „Lappen“ am Steuer eines Fahrzeuges erwischt. Verurteilt worden war er bislang nur zu Geldstrafen, doch jetzt wird es langsam eng für den 74-Jährigen: Nachdem er im November des vergangenen Jahres erneut hinterm Steuer gesehen worden war, wurde er am Dienstag im Amtsgericht Gelnhausen erstmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.



Angezeigt worden war er von einer 34-jährigen Frau, die aus ihrem Motiv auch keinen Hehl machte: Seit Jahren „steige“ ihr der Rentner hinterher, trotz einiger Gespräche hätte dieses neudeutsch „Stalking“ inklusive nächtlicher Telefonanrufe nicht aufgehört. Als sie dann am 7. November 2017 gegen 21.20 Uhr in einer Gaststätte im Sinntaler Ortsteil Oberzell Zigaretten holte und kurz danach den Angeklagten wegfahren sah, hatte sie wohl endgültig genug. Am nächsten Tag ging sie zur Polizeistation in Schlüchtern und erstattete Anzeige.

„Ich sag‘ dazu nur eins: ich war da nicht draußen und fertig“, begann der 74-Jährige seine Verteidigung, die dann allerdings doch deutlich ausführlicher wurde als zunächst von ihm angekündigt. Erst wollte er an jenem Novemberabend mit Baggerarbeiten beschäftigt gewesen sein, im weiteren Prozessverlauf gab er dann aber zumindest zu, in der Gaststätte gewesen zu sein. Und in einem Nebensatz seiner zwischenzeitlich unendlich wirkenden Ausführungen gab er dann sogar einmal zu, dass er auch am 7. November des vergangenen Jahres der Frau hinterherfahren wollte.

Seinen Führerschein hatte der Sinntaler vor 18 Jahren nach einer Trunkenheitsfahrt verloren, dem Gericht präsentierte er zwar eine in Tschechien erworbene Fahrerlaubnis, deren Anerkennung in Deutschland aber versagt wurde, weil sie während einer verhängten Sperrfrist erlangt wurde. „Ich war in Berlin und habe mit Gysi und Sarrazin darüber gesprochen“, soll das nur ein Beispiel der vielen Ausführungen sein, mit denen er das gegen ihn ergangenen Unrecht in den vergangenen Jahren zum Ausdruck brachte.

Gericht und Staatsanwaltschaft interessierten sich aber mehr für sein Vorstrafenregister: Sechs Mal war er bislang wegen „Fahren ohne“ verurteilt worden, bei der bislang üblichen Geldstrafe konnte es daher diesmal nicht bleiben. Wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, wurde der 74-Jährige zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem wurde eine dreijährige Sperre für den Erwerb einer Fahrerlaubnis verhängt und der Sinntaler muss binnen fünf Monaten 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Verteidiger Willi Kühltau hatte einen Freispruch gefordert.


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