Kinderpornos im Pfarrhaus: Priester aus Steinau verurteilt

Marborn
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Zweieinhalb Jahre lang hatte der katholische Priester Martin K. von Steinau aus mit einem minderjährigen Mädchen in Brandenburg gechattet und sie zum Schluss zu einem Treffen aufgefordert, bei dem es zu sexuellem Kontakt kommen sollte. Da die junge Frau dies ablehnte, beleidigte und nötigte er sie, bei einer Durchsuchung des Pfarrhauses im Stadtteil Marborn wurden dann auch noch über 2.100 Fotos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten gefunden.



Am Dienstag sollte sich Martin K. im Amtsgericht Gelnhausen den Vorwürfen stellen, erschien allerdings nicht zur Verhandlung. In Abwesenheit wurde gegen ihn ein Strafbefehl verhängt, laut dem er zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Rechtskräftig wird dieser allerdings erst, wenn der Priester binnen zwei Wochen keinen Einspruch einlegt.

Im Januar dieses Jahres waren die Ermittlungen gegen den über 50-jährigen Mann bekannt geworden. Die Pfarrgemeinde war im Gottesdienst darüber informiert worden, dass der Priester vom Bistum Fulda vom Dienst freigestellt und ihm die Ausübung seiner priesterlichen Tätigkeit untersagt worden war. Der Kontakt zu dem damals 15-jährigen Mädchen hatte im Herbst 2016 begonnen. Laut Staatsanwalt Oliver Piechaczek hat der Chatverlauf einen sexualisierten Charakter, lese sich teilweise aber auch wie eine normale Beziehung. Während der zweieinhalb Jahre kam es demnach auch zu persönlichen Treffen, allerdings ohne sexuellen Kontakt. Dieser sollte dann aber im Frühjahr 2019 erfolgen, was die junge Frau ablehnte und den Kontakt per WhatsApp abbrach.

Martin K. wollte laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau das verhindern, was als Nötigung gewertet wurde, und bezeichnete sie als „dreckiges Miststück“, was den Vorwurf der Beleidigung nach sich zog. Die deutlich schwerwiegendere Anklage war jedoch der Besitz der kinder- und jugendpornografischen Schriften, die in Form von Fotos bei der Hausdurchsuchung in Marborn zum Vorschein kamen. Staatsanwalt Piechaczek berichtete von Anzeichen von Verwahrlosung, die man so in einem Pfarrhaus nicht vermutet. Auch ein Hang zum Alkoholismus sei angesichts vieler leerer Flaschen erkennbar gewesen. Der Priester habe bei der Durchsuchung stark gezittert und die polizeilichen Maßnahmen verstört verfolgt. Bei dem aufgefundenen Material habe es sich um Fotos gehandelt, die Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche zeigen. Meist Posing-Aufnahmen, vereinzelt waren aber auch sexuelle Handlungen darauf abgebildet.

Der Priester hatte zunächst keine Einlassung zu den Vorwürfen abgegeben, sich dann aber in therapeutische Behandlung begeben und dabei die Taten eingeräumt. Vor allem deshalb hielten Staatsanwaltschaft und Gericht die Durchführung einer Hauptverhandlung nicht für zwingend erforderlich. Dafür hätte der Angeklagte entweder durch die Polizei vorgeführt werden müssen oder nach ihm wäre per Haftbefehl gesucht worden. Und: Dem inzwischen 19-jährigen Opfer wurde so eine erneute Begegnung mit dem Priester erspart. Die junge Frau hatte im Gericht abgeschirmt in einem Zeugenzimmer auf den Verhandlungsbeginn gewartet.

Was bei der Strafbemessung für den Priester, der seit 2007 Pfarradministrator in Marborn war, sprach: Im Bundeszentralregister, aus dem die Eintragungen nach einer gewissen Zeit gelöscht werden, wies nichts mehr auf eine Vorverurteilung hin. Das Bistum Fulda hatte nach seiner Beurlaubung allerdings mitgeteilt, dass es bereits früher die Anschuldigung sexueller Beleidigung gegen Martin K. gab, für die er von der Staatsanwaltschaft im Jahr 2004 mit einer Bewährungsgeldstrafe belegt worden sei. Nach der Einholung eines psychologischen Gutachtens und angeordneter Therapie sei er anschließend unter Auflagen in Marborn eingesetzt worden. Im Herbst 2019 wurde dann, ohne dass es angeblich neue Hinweise gab, laut Bistum ein erneutes psychologisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dass wieder gegen ermittelt werde, habe der Priester dabei nicht erwähnt.

Die jetzt per Strafbefehl verhängte einjährige Freiheitsstrafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem wird er der Bewährungshilfe unterstellt. Eine von ihm bereits begonnene Verhaltens- und Sexualtherapie muss er fortführen und an mindestens 60 Sitzungen teilnehmen. Das Ende der Therapie darf nur mit Zustimmung der behandelten Ärzte erfolgen. Als Täter-Opfer-Ausgleich muss der beurlaubte Priester zudem 800 Euro an die inzwischen 19-jährige Frau zahlen.

Parallel zur strafrechtlichen Verfolgung muss sich Martin K. auch einem kirchenrechtlichen Verfahren stellen. Ein Vertreter des Bistums Fulda verfolgte die Erläuterungen von Gericht und Staatsanwalt zu Verhängung des Strafbefehls im Amtsgericht Gelnhausen aufmerksam.


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