Anklage wegen Mordes: 40-jähriger Afghane soll in Steinau seine Frau erstochen haben

In diesem ehemaligen Gasthof an der Ortsdurchfahrt von Steinau-Marjoß spielte sich die brutale Bluttat am Morgen des Fronleichnams-Tages ab. Foto: Ulrich Schwind

Marjoß
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Die Staatsanwaltschaft Hanau hat Anklage wegen Mordes gegen einen mittlerweile 40-Jährigen aus Steinau erlassen. Das erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Hanau auf Nachfrage. Die Anklagebehörde wirft dem dreifachen Familienvater aus Afghanistan vor, in den frühen Morgenstunden des 8. Juni dieses Jahres auf brutale Weise seine 32-jährige Ehefrau in einer Flüchtlingsunterkunft im Steinauer Stadtteil Marjoß umgebracht zu haben.

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Die Frau war infolge scharfer Gewalteinwirkung gestorben, die vermeintliche Tatwaffe – ein Messer – von der Polizei am Tatort sichergestellt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe als gegeben an. Seit der Tat sitzt der Beschuldigte in Frankfurt in Untersuchungshaft. Mitbewohner in dem Haus in der Bad Orber Straße 6 hatten in den frühen Morgenstunden des Fronleichnam-Tages laute Hilfeschreie der drei Kinder, die damals im Alter von acht bis 13 Jahren waren, gehört und die Polizei alarmiert. Es hieß, zwei Personen in dem Gebäude seien blutüberströmt.

Beim Eintreffen der ersten Beamten vor Ort fanden sie die 32-Jährige im Haus leblos vor. Ein Notarzt konnte nur noch ihren Tod feststellen. Die Beamten nahmen den seinerzeit 39-Jährigen vor Ort widerstandslos fest. Seit der Tat hat die Staatsanwaltschaft umfangreiche Ermittlungen und Untersuchungen gestartet. So wurden zahlreiche Zeugen aus dem Umfeld vernommen und Mobilfunkdaten ausgewertet. Nach den Erkenntnissen der Rechtsmedizin wurden an der Leiche zwei Stich- und sechs weitere Schnittverletzungen festgestellt, sämtlich im Rücken- und Brustbereich, die zu einem hohen Blutverlust führten, an denen die Frau innerhalb kurzer Zeit verstarb. Tatort war das gemeinsame Schlafzimmer. Es ist davon auszugehen, dass der 40-Jährige die 32-Jährige mit dem Angriff im Schlaf von hinten überraschte. Das Spurenbild dazu sei relativ eindeutig.

Der Beschuldigte saß beim Eintreffen der Polizei in dem Zimmer direkt neben der Frau und ließ sich dort widerstandslos festnehmen. Bis zum heutigen Tag hat er sich laut Staatsanwaltschaft nicht näher zu der Tat geäußert. Somit fehlt auch eine geständige Einlassung. Die Klärung des Motivs ist somit weiterhin der entscheidende Punkt. Sie wird auch in dem Prozess eine wichtige Rolle spielen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gab es wohl Probleme in der Ehe der beiden. Außerdem soll der 40-Jährige nicht mit dem westlichen emanzipierten Weltbild in Deutschland zurechtgekommen sein. Die Anklagebehörde will mittels eines Gutachtens die Schuldfähigkeit des Mannes klären lassen. Die Verhandlung vor dem Landgericht Hanau wird vermutlich im kommenden Frühjahr starten und sich über einige Tage hinziehen, da mehrere Zeugen gehört werden sollen.

Die Familie hatte eine Wohnung im Erdgeschoss des Gebäudes direkt an der Ortsdurchfahrt von Steinau-Marjoß bewohnt. Sie lebte noch nicht lange dort, sondern war erst Ende 2022 nach Deutschland gekommen. Schon unmittelbar nach der Tat gingen die Behörden von einer „gewaltsamen Auseinandersetzung“ der beiden Eheleute aus. Viele Anwohner hatten von dem schrecklichen Verbrechen in der Nacht nichts mitbekommen, sondern erst am nächsten Morgen beim Anblick der zahlreichen Polizeifahrzeuge. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen ehemaligen Gasthof, der schon seit vielen Jahren geschlossen hat. Später waren zeitweise Menschen mit Handicap dort untergebracht, seit Ende vergangenen Jahres Asylbewerber aus verschiedenen Nationen, viele Familien mit Kindern aber auch Einzelpersonen. / hd

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In diesem ehemaligen Gasthof an der Ortsdurchfahrt von Steinau-Marjoß spielte sich die brutale Bluttat am Morgen des Fronleichnams-Tages ab. Foto: Ulrich Schwind


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