Steinauer verurteilt: "Da ist ja der scheiß Polizist"

Steinau
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Gefährliche Situation auf der Leipziger Straße in Steinau im vergangenen Sommer: Ein 35-jähriger Mann nickt während der Autofahrt immer wieder ein, sein Fahrzeug gerät dabei auf die Gegenfahrbahn und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Irgendwie schafft er es nach Hause, doch dort nimmt ihn dann gleich die Polizei in Gewahrsam.



Im Amtsgericht Gelnhausen wurde er jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt, auch weil er einen der Polizisten bei einem privaten Aufeinandertreffen in Schlüchtern noch beleidigte.

„Da ist ja der scheiß Polizist“, für diese Entgleisung entschuldigte er sich im Gerichtssaal bei dem 33-jährigen Polizeibeamten, der jetzt zudem von ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro erhält. Zweimal war er zuvor dienstlich mit dem Angeklagten aus Steinau aufeinandergetroffen. Am 14. April 2017 wurde der 35-Jährige in einer Tankstelle ausfällig, hatte anstatt Benzin ordentlich Alkohol getankt. Der Tankwart notierte sich das Kennzeichen und alarmierte die Polizei, denen er Führerschein und Ausweis in seiner Wohnung vor die Füße warf. Eine Blutuntersuchung ergab einen Wert von 1,76 Promille, außerdem wurden Amphetamine und Medikamente analysiert. Seine Fahrerlaubnis war er danach natürlich los.

Das hielt ihn aber nicht davon ab, sich am 19. Mai 2017 erneut hinters Steuer zu setzen und diesmal auch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Die Ursache für seine Ausfälle liegen laut Gutachten eines Psychiaters in einer drogeninduzierten Psychose, außerdem sollen durch einen langjährigen Drogenkonsum bereits Hirnveränderungen eingetreten sein. Das führte hinsichtlich der Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Hanau, unter anderem Fahrens ohne Fahrerlaubnis und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, zu einer Schuldunfähigkeit, aber nicht zu einer Schuldbefreiung. In solchen Fällen springt der Tatbestand „fahrlässiger Vollrausch“ ein, der dem 35-jährigen Steinauer jetzt inklusive der Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen á acht Euro und somit insgesamt 480 Euro bescherte. Außerdem wurde eine Führerscheinsperre von weiteren vier Monaten verhängt.


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