Steinau: Sexueller Missbrauch im Freibad

Steinau
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Wegen sexuellem Missbrauch und sexueller Nötigung von zwei Mädchen wurde ein 41-jähriger Mann aus Steinau im Amtsgericht Gelnhausen zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Schöffengericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juli 2017 im Steinauer Freibad zwei Schülerinnen unsittlich angefasst und sich an ihnen erregt hat. Der siebenfache Vater bestritt die Vorwürfe, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



Die zur Tatzeit 15 und 13 Jahre alten Mädchen bestätigten laut Gericht bei ihrer Zeugenaussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit beide Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Hanau, die sich in der vierten Woche der hessischen Sommerferien 2017 abgespielt haben sollen. Demnach griff der Mann bei einem Schwimmbadbesuch der 15-Jährigen auf der Treppe zur Rutsche an den nur von einer Bikini-Hose bedeckten Po, kam dann näher an sie heran und knabberte an ihrem Ohr. Mit der 13-Jährigen spielte er auf dem Freibadgelände verstecken und begegnete ihr in einem begehbaren Gebüsch in der Nähe der Bademeisterunterkunft. Dort soll er seine Hände um ihre Hüfte gelegt haben, als sich die Schülerin wehrte, hielt er ihr laut Anklage den Mund zu. Anschließend zog er seine und ihre Hose herunter und erregte sich mit seinem Geschlechtsteil an ihrem Unterleib.

Zu Prozessbeginn machte der 41-Jährige zunächst keine Angaben, „ich verstehe das alles überhaupt nicht“ war sein einziger Kommentar. Wie der Urteilsverkündung zu vernehmen war, erst dann war die Öffentlichkeit wieder zugelassen, erklärte er im weiteren Verfahrensverlauf, dass er den Schulkameradinnen seiner Söhne nichts getan habe. Besonders schwer wiegte allerdings, dass der Steinauer schon einmal wegen sexuellem Missbrauch verurteilt worden war. „Sie haben die Bewährungszeit durchgestanden und sind jetzt wieder rückfällig geworden“, handelt es sich bei ihm laut Auffassung des Gerichts um einen Wiederholungstäter, der das Vertrauensverhältnis zu den Mädchen durch die Schulkameradschaft mit seinen Söhnen ausgenutzt hat. Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.


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