Seminar: Handlungssicherheit im sportlichen Alltag

Steinau
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Betreuungspersonen im Sportverein übernehmen nicht nur Verantwortung für das sportliche Programm, sondern auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen.



Dies bedeutet, dass sich der Verein gegen jede Form von Kindeswohl-gefährdung, auch gegen sexuelle Gewalt, einsetzt und eine Kultur des Hinsehens entwickelt.

Anlässlich der Vereinbarungen des Main-Kinzig-Kreises mit dem Sportkreis Main-Kinzig werden im MKK allen Vereinen Seminare zur Schulung der Übungsleiter, Trainer, Vereinsmitgliedern, sowie Helfern im Übungsbetrieb zum Thema Sicherheit in Kindeswohl-Fragen angeboten. In diesem kürzlich sattgefundenen Seminar in Steinau, wurden die wichtigsten Grundlagen des Kinderschutzes im Sport vermittelt, Verhaltensregeln für den Vereinsalltag erarbeitet und über erste Schritte bei einem Verdachtsfall informiert. Jedoch, was ist Kindeswohlgefährdung? Lothar Braun, Referent der Sportjugend Hessen erläuterte, wie sich grundsätzliche Erscheinungsformen unterscheiden, z.B. körperliche und seelische Vernachlässigung, emotionale/seelische oder körperliche Vernachlässigung, Misshandlung, Grenzüberschreitungen, Übergriffe, sowie sexuelle Gewalt. Ursachen können außerhalb des Vereins im familiären Umkreis liegen, unter Kindern und Jugendlichen z. B. durch Mobbing, aber auch durch Mitarbeiter/innen des Vereins vorkommen. Auch Fragen, wie erkenne ich, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, welche Auffälligkeiten zeigen Kinder und wie gehe ich im Verdachtsfall vor, wurden in dieser Fortbildung erörtert.

Personen, die von Berufswegen mit Kindern und Jugendlichen arbeiten sind verpflichtet ihrem Arbeitgeber ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Diskutiert wird aber auch, dass ein Verein sich alle 2 Jahre die erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse aller im Übungsbetrieb Tätigen vorlegen lassen muss! Erfolgt dieses nicht würden gegebenenfalls Förderzuschüsse nicht bewilligt. Ein erweitertes Führungszeugnis gibt allerdings nur Aufschluss über rechtskräftige Verurteilungen über Verdachtsmomente oder Verfahren, die nicht zur Verurteilung führten, gibt es keinen Aufschluss. Da aber ein erweitertes Führungszeugnis durchaus auch Informationen enthalten kann, die andere Bereiche betreffen, ist es somit ein hochsensibles Dokument, welches aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen dem Datenschutz unterliegt. Es müssten eignes für die Einsicht der erweiterten Führungszeugnisse im Verein, Vertrauenspersonen, die der Geheimhaltungsplicht unterliegen bestimmt werden. Die Führungszeugnisse müssten regulär alle 2 Jahre vorgelegt, abgeglichen und in einer Auflistung durch die Vertrauensperson abgehakt werden. Das erweiterte Führungszeugnis bleibt im persönlichen Besitz der betreffenden Person. So, die Diskussion in den verschiedenen Landkreisen, Jugendämtern und im Landtag.

Das Einsehen der erweiterten Führungszeugnisse, nach § 30a Bundeszentralregistergesetz, wird vom Landessportbund und der Sportjugend Hessen nur von einem eingeschränkten Personenkreis erwartet. Hierzu zählen: hauptberufliche Trainer/innen, Personen, die einen Freiwilligendienst, wie Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst ableisten, sowie Trainer, die Einzeltraining halten. Personen die im Ehrenamtlichen Bereich mit Kindern arbeiten oder diese auch kurzzeitig betreuen wird die Unterzeichnung des Verhaltenskodex und eine Kindeswohl-Schulung empfohlen. In allen Ausbildungen des Landessportbundes, der Sportjugend Hessen, sowie bei vielen Fachverbänden ist das Thema „Kindeswohl und Kinderschutz“ seit 2014, ein elementarer Bestandteil der Ausbildung. Am Ende der Schulung, sowie bei jedem Antrag zur Lizenzverlängerung, in der Regel alle 4 Jahre, ist der Verhaltenskodex zu unterzeichnen. Bei Verstößen kann die Lizenz entzogen werden.

Den Vereinen wird empfohlen, für eine ausreichende Schulung und Sensibilisierung durch regionale Angebote oder eine vereinsinterne Schulung, ihrer Mitarbeiter/innen zu sorgen. Gleichfalls ist es sinnvoll eine qualifizierte Ansprechperson, die als Ansprechpartner fungiert und vereinsinterne Maßnahmen umsetzt, einzusetzen. Zu diesem Thema bietet der Sportkreis Main Kinzig ein Seminar „Kinderwohl - Ansprechpartner im Verein“ am 02.11.2019 in Schlüchtern an. Hilfreiche Informationen sind auch unter www.sportjugend-hessen.de/kindeswohl-im-sport.de oder der Infothek zu finden. Schulungen für das Vereinsübungsbetriebspersonals können über den Sportkreis Main-Kinzig koordiniert werden. Ansprechpartner sind Brigitte Senftleben unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen oder Bildungsreferentin Ursula Steinau, Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

In manchen Sportkreisen wurden mit den jeweiligen Jugendämtern, deren Vorgaben auch etwas enger gestrickt sein können, Vereinbarungen getroffen. Die Vereinbarung des Sportkreises Main-Kinzig ist unter https://www.sportkreis-main-kinzig.de/home/nachrichten/kindeswohl-okt17 einzusehen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de