Steinau: Sexuelle Belästigung bei der Feuerwehr

Steinau
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Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Steinau ist im Amtsgericht Gelnhausen wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 38-Jährige soll im Sommer des vergangenen Jahres im Feuerwehrhaus einem Jugendlichen an die Genitalien gefasst haben. Der Angeklagte bestritt den Vorwurf auch noch in seinem Schlusswort: „Diesen Vorfall hat es so nicht gegeben.“



Unstrittig war in der über zweistündigen Verhandlung, dass sich der jetzt 38-Jährige am 8. Juli 2018 gegen 11 Uhr mit dem damals 17-Jährigen im Feuerwehrhaus in Steinau traf. Fotos von den Fahrzeugen machen, war zunächst das gemeinsame Ziel. So ging es auch los, doch schon dabei begann sich der Angeklagte zu entblößen, erst Jacke und T-Shirt, dann ließ er auch noch die Hose runter und stand mit einer Badehose bekleidet vor dem Feuerwehrauto. „Macho-Posen“, erklärte er diese Verhaltensweise dem Gericht.

Zu sehen ist das alles auf den entstandenen Bildern, auch der 17-Jährige ließ sich zu den etwas freizügigeren Fotos überreden; angeblich auch, weil sein deutlich älterer Begleiter einen etwas schärferen Ton anschlug. Und es wartete eine Belohnung auf den Jugendlichen: Zum ersten Mal durfte er selbst ein Feuerwehrauto fahren, die Spritztour über den Hof vor dem Gerätehaus wurde sogar per Video aufgenommen. Beim Abspielen der Bilder im Gerichtssaal war auch zu sehen, wie der Angeklagte dem offensichtlich ob seiner gelungenen Fahrmanöver sehr glücklichen Jugendlichen anschließend mit der Hand durch die Haare fuhr.

Zur sexuellen Belästigung kam es laut Aussage des inzwischen 18-jährigen Opfers dann in der Umkleidekabine. Zunächst habe ihm sein älterer Kamerad Duschgel geschenkt, anschließend in den Schwitzkasten genommen und dann mit der Hand an die Genitalien gegriffen und diese über der Hose berührt. Anschließend will sich der junge Feuerwehrmann losgerissen und mit dem Fahrrad nach Hause gefahren sein. Von dort informierte er zunächst den stellvertretenden Wehrführer, wenig später waren auch Stadtbrandinspektor und Bürgermeister involviert. Der 38-Jährige wurde vom Feuerwehrdienst freigestellt.

Keine Bestätigung gab es laut den Aussagen von zwei Mitgliedern der Feuerwehr für ein Gerücht, dass sich der Angeklagte in der Vergangenheit schon einmal einer Jugendlichen unsittlich angenähert haben soll. Allerdings soll es schon Beschwerden über die Art gegeben habe, wie der 38-Jährige in Alltagssituationen bei der Feuerwehr Körperkontakt gesucht habe. Die Rede war von Umarmungen, an die Schulter fassen oder durch die Haare fahren - wie auch auf dem Video aus dem Feuerwehrauto zu sehen.

Während die Verteidigung Widersprüche in der Aussage des Jugendlichen sah und einen Freispruch forderte, war für Gericht und Staatsanwaltschaft die Schuld des Feuerwehrmannes aus Steinau erwiesen. Er wurde wegen sexueller Belästigung zu 40 Tagessätzen á 40 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro verurteilt.


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