Haushalt 2020: Grundsteuer steigt um fast 100 Prozent

Steinau
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Der seit dem 1.8.2014 amtierende und in 2020 nicht wieder kandidierende Bürgermeister Malte Jörg Uffeln (parteilos) hat am Dienstag in der Stadtverordnetenversammlung der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße den Haushalt für das Jahr 2020 eingebracht.



Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden nun in den Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung, den Ausschüssen und dann in der Stadtverordnetenversammlung final beraten. Ziel ist die Beschlussfassung des Haushalts durch die Stadtverordnetenversammlung am 28.1.2020. Am 17.2.2020 um 18 Uhr endet die vom Gemeindewahlleiter Jürgen Drechsler, Leiter des Ordnungsamtes der Brüder-Grimm-Stadt Steinau an der Straße gesetzte Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl am 26.4.2020.

Durch den "singulären Effekt“ der Finanzierung des Neubaus der KiTA Märchenwald, Kostenvolumen insgesamt aktuell 4,3 Mio. €, muss die Brüder-Grimm- Stadt Steinau an der Straße im Haushaltsplan 2020 2,6 Mio. € bei einem Zuschuss von 951.200,00 € und im Haushaltsplan 2021 1,5 Mio. € bei einem Zuschuss in Höhe von 548.800,00 € bereitstellen, um das Projekt überhaupt finanzieren zu können. Dazu Bürgermeister Malte Jörg Uffeln: „Wir sind uns unserer gesetzlichen Verpflichtungen bewusst und erfüllen diese auch gerne. Es kann aber nicht sein, dass der Bund in § 24 SGB VIII Rechtsansprüche schafft, den Ländern die Finanzierung überlässt und wir hier an der Basis bluten müssen. Das ist eine Systemungerechtigkeit ersten Ausmaßes. Wir bekämen im günstigen Falle Zuschüsse von 1,5 Mio. € zur Errichtung eines sechsgruppigen neuen Kindergartens, der insgesamt wohl 4,3 Mio.€ kosten wird. Der Grundsatz des Konnexitätsprinzips 'wer bestellt, der bezahl', wird hier mit Füßen getreten. Alle Landes- und Bundespolitiker, die auch einmal in der Kommunalpolitik groß geworden sind, sollten sich schämen bei ihrer fortlaufenden Kastration und Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. So geht das nicht weiter. 87 % aller städtischen Ausgaben in Steinau an der Straße sind Ausgaben für Pflichtaufgaben, die uns Bund und Land oktroyieren. Beim Rest von 13 % bleibt dann kein großer Gestaltungsspielraum mehr hier in unserer schönen Stadt. Freiherr vom Stein, der Begründer der kommunalen Selbstverwaltung, dreht sich im Grabe um.“

Uffeln bittet abschließend die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diesen „singulären Einschnitt" verbunden mit einer Grundsteuererhöhung um fast 100 Prozent in 2020, der aber in den Folgejahren 20 gewiss bei einer positiven Steuerentwicklung – insbesondere durch die Ansiedlung neuer Betriebe im IG West II und der Schaffung von 400 – 700 neuen Arbeitsplätzen in Steinau an der Straße in Teilen wird zurückgenommen werden könne. Uffeln abschließend: „Jetzt müssen wir zusammenstehen. Ab 2021 ff. sollten Steuersenkungen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger bei positiver Steuerentwicklung folgen.“


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