Wächtersbach: Blutiger Streit um einen Parkplatz

Wächtersbach
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Mit Schmerzen im Gesicht und blutverschmierter Kleidung endete im August des vergangenen für einen 70-jährigen Rentner eine Auseinandersetzung in der Poststraße in Wächtersbach. Zugefügt hatte ihm diese Verletzungen ein 35-jähriger Mann, ebenfalls aus Wächtersbach, der im Amtsgericht Gelnhausen zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die beiden Männer hatten sich um einen Parkplatz gestritten.

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Am 20. April 2017 gegen 9.45 Uhr schnappte der Angeklagte dem Rentner einen Parkplatz weg und stellte seinen Wagen gegen die Fahrtrichtung ab. Der 70-Jährige wollte den Wagen fotografieren und sich mit einer Anzeige bei der Polizei rächen. Es kam zu einem Wortgefecht, anschließend soll der 35-Jährige seinem doppelt so alten Kontrahenten mindestens zwei Faustschläge verpasst haben. Dessen Brille flog weg, aus der Nase spritzte Blut.

Erzieherinnnen aus einer nahen Kindertagesstätte bekamen die Auseinandersetzung mit und mischten sich ein. Eine stellte sich vor den Wagen des Angeklagten, um seine Flucht zu verhindern. Dieser fuhr oder rollte allerdings gegen die Knie der 44-jährigen, die daraufhin zur Seite sprang. „Er war sehr aggressiv“, so ihre Schilderung im Gerichtssaal. Der 35-Jährige flüchtete zu seiner Wohnanschrift im Wächtersbacher Stadtteil Aufenau, wo die Polizei später den Wagen ohne Nummernschilder vorfand. Tags drauf wurde auch der Angeklagte ermittelt und schnell ein weiteres Vergehen klar: Der Mann hat bereits seit Juni 2013 keinen Führerschein mehr.

Dass ihn das nicht vom Fahren abhielt, zeigen seine Vorverurteilungen. Neben diesen Verkehrsdelikten wurde er unter anderem auch wegen Raubes und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt. Diesmal will er aber unschuldig gewesen sein, der Rentner habe ihn angegriffen und er sich nur gewehrt, so die Verteidigungsstrategie. Und die Erzieherin sei schließlich freiwillig von seinem Auto weggegangen, so dass er mit quietschenden Reifen davonfahren konnte.

„Das war brutal, roh und unverhältnismäßig“, wirkte Strafrichter Dr. Wolfgang Ott nach diesem Plädoyer sichtlich erbost und verurteilte den 35-Jährigen wegen zweifacher gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Wächtersbacher wird der Bewährungshilfe unterstellt und muss 150 Stunden gemeinnützig arbeiten. Außerdem wurde eine zweijährige Führerscheinsperre verhängt.


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