Der Wahldienst beginnt um 7.30 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Allerdings erstreckt sich der Wahldienst nicht über den gesamten Wahltag. Üblicherweise wird im „Zweischichtbetrieb“ von 7 bis 13 Uhr bzw. 13 bis 18 Uhr gearbeitet. Die Einteilung nimmt der jeweilige Wahlvorsteher vor. Von 7.30 bis 8.00 Uhr zur Einteilung und ab 18 Uhr zur Stimmenzählung muss der gesamte Wahlvorstand eines Wahllokals anwesend sein.
Die Wahlhelfer erhalten für ihre Tätigkeit am Wahltag ein „Erfrischungsgeld“. Interessenten, die dieses Ehrenamt übernehmen möchten, melden sich bitte bei der Stadtverwaltung Wächtersbach, Wahlamt, Herrn Beringer, Tel.: 06053/802-24.
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