Kein Silvester-Feuerwerk in der Altstadt Wächtersbach

Wächtersbach
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Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist.

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Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet werden kann.

Da sich in der Altstadt fast ausschließlich Fachwerkhäuser befinden, gilt dem Gesetz folgend, das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Pfarrgasse, Forsthof, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz, Rosengasse und Brunnenplatz.


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