Juristische Fakten statt Mythen und Legenden

Wächtersbach
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Bahntrassenplanung, Schnellfahrstrecke durch den Main-Kinzig-Kreis: Wer am Donnerstag abend im Wächtersbacher Kulturkeller war, der weiß: Die Zeit des Plakatemalens, des Fahnenschwenkens und der Megafon-Proteste, sie ist endgültig vorbei.

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Die Bürgerinitiative ProWächtersbach e.V., die sich auf pragmatischer Ebene mit den Plänen der Bahn beschäftigt, hatte die Wiesbadener Juristin Joy Hensel – sie beschäftigt sich mit Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Planfeststellungsrecht, Abfallrecht und Immisionsschutzrecht ­- zu einem Info-Abend geladen: Wie geht das Verfahren weiter? Was ist zu tun? Das interessierte auch Harald Beyer (SPD), der in Vertretung des Wächtersbacher Magistrats anwesend war, ebenso die Stadtverordneten Angelika Silberling-Antoni (Die Linke) und Volker Laubenthal (Grüne Bürgerliste) und Thomas Maurer, den Wahlkreismitarbeiter der verkehrspolitischen Sprecherin der Linken im Deutschen Bundestag, Sabine Leidig.

Nachdem sich die „Variante IV“, also jene der sieben Alternativen, die am dichtesten an der „alten“ Trasse liegt, als beste Lösung bewertet wurde, werden die Dinge nun konkreter. Die Bahn bereitet zur Zeit die Unterlagen vor, mit denen sie ins sogenannte Raumordnungsverfahren einsteigen wird. Und in diesem (förmlichen) Verfahren wird neben den beteiligten Städten und Gemeinden, Trägern öffentlicher Belange und Verbände auch die Öffentlichkeit mit einbezogen. Betroffene können dann zu den Plänen Stellungnahmen abgeben. Und hier ist Wachsamkeit gefragt, wie der Vortrag von Joy Hensel verdeutlichte. Nach § 15 Abs. 6 Satz 2 des Raumordnungsgesetzes werden die Unterlagen gerade mal einen Monat zur Ansicht bei betroffenen Städten, Gemeinden und der Landesplanungsbehörde ausliegen. Diese Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen, und Anregungen und Bedenken müssen binnen zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist vorgetragen werden – ein durchaus enges Zeitfenster. Denn die Unterlagen dürften, wie ein Besucher es formulierte, etwas „umfänglicher als die Doktorarbeit von Verkehrsminister Scheuer“ ausfallen. „Auf alle Einwendungen, die Sie bisher schon im Verfahren vorgetragen haben, würde ich hier nochmals verweisen. Es besteht die Gefahr, dass die Aktenführungen bisweilen etwas unordentlich ist“, so Hensel.

Und damit nicht genug. Dem Raumordnungsverfahren folgt das Planfeststellungsverfahren, dessen „Herr“ das Eisenbahnbundesamt ist und das mit einem Planfeststellungsbeschluss endet. Auch hier können Einwendungen vorgetragen werden; auch hier lauern juristische Fallstricke – etwa können vorläufige Anordnungen erlassen werden, in denen vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen zum Bau oder zur Änderung festgesetzt werden...

Ein weiteres Kapitel des Vortrages beschäftigte sich mit dem wichtigen Thema Lärmschutz und Schallschutz nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung – „die Grenzwerte sind bannig hoch“, urteilte die Juristin, die auch am sogenannten „Flughafenverfahren“ beteiligt war: „Der Schienenverkehr ist fast so lästig wie Fluglärm. Da wäre eine Korrektur nach unten angebracht.“ Gleichsam nebenbei räumte die Verwaltungsjuristin mit zahlreichen Mythen und Legenden auf, die sich um die Begriffe „Enteignung, enteignungsgleicher Eingriff, Enteignungsverfahren und Höhe der Entschädigung“ ranken.

Fazit: Ein aus fachlicher Sicht hoch interessanter Vortrag, der den Praktikern aus dem Verein sozusagen eine Menge „Spezialwerkzeug“ lieferte, das in den kommenden Monaten und Jahren immer wieder aus dem „Werkzeugkasten“ herausgeholt werden wird. „Möglich gemacht wurde die Veranstaltung auch durch die finanzielle Unterstützung des Fraktionsvereins der Linken im Deutschen Bundestag, sowie durch das Engagement der Linken aus Kreis und Stadt.“

Foto: Verwaltungsrechtlerin Joy Hensel bei ihrem Vortrag in Wächtersbach.

Foto: Andrea Euler, Vorsitzende von ProWächtersbach, Verwaltungsrechtlerin Joy Hensel, Oskar Soliga und Annika Herchenröther vom Vorstand.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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