Wächtersbach: Schlägerei nach Biermeilenfest

Wächtersbach
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Strafrichter Dr. Wolfgang Ott brachte es mit seinem Schlusssatz auf den Punkt: „Eine alkoholbedingte Enthemmung gilt für sämtliche Beteiligte an diesem Abend.“ Verhandelt wurde im Amtsgericht Gelnhausen eine tätliche Auseinandersetzung nach einer Veranstaltung im Juli 2017 in Wächtersbach. Und das die den Namen „Biermeilenfest“ trägt, lässt ebenfalls erahnen, in welchem Zustand das Aufeinandertreffen von zwei Gruppen kurz nach Mitternacht stattfand.

Anzeige


Leidtragender war ein 31-jähriger Mann aus dem Stadtteil Aufenau, für den der Abend mit Prellungen, Schürfwunden und Schmerzen endete. Er hatte sich in eine verbale Auseinandersetzung seines Freundes eingeschaltet, als die Situation bereits einige Minuten vorbei war, wurde er zunächst mit einem Faustschlag niedergestreckt und dann von mehreren Personen geschlagen und getreten. Was im Detail gegen 1 Uhr nachts am 2. Juli 2017 geschah, blieb in der Verhandlung im unklaren, via Facebook wurden anschließend zwei Männer aus Wächtersbach als Täter ermittelt und der Polizei gemeldet.

Der 36-jährige Angeklagte gab vor Gericht schließlich auch zumindest den ersten Faustschlag zu, an mehr könne er sich aufgrund seines Alkoholkonsums auf dem Biermeilenfest nicht erinnern. In der vorangegangen Diskussion soll er vom späteren Opfer mit den Worten „die sollen sich nicht so aufspielen wie die Bauern“ zurechtgewiesen worden sein. Das ließ der Lagerarbeiter offensichtlich nicht auf sich sitzen und schnappte sich den 31-Jährigen, war dabei aber offenbar nicht alleine unterwegs. Sein zwei Jahre jüngerer Mitangeklagter bestritt zwar bis zum Schluss eine Tatbeteiligung, dennoch sahen ihn Gericht und Staatsanwaltschaft als überführt an, da er derjenige gewesen sein soll, der mit dem Opfer zuvor diskutiert hatte. Später soll er vor dem Mann gekniet und heftig auf ihn eingeschlagen haben.

Für die beiden Angeklagten endete das Verfahren mit Geldstrafen: Der 34-Jährige wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu 90 Tagessätzen á 25 Euro und somit insgesamt 2.250 Euro verurteilt, sein zwei Jahre älterer Freund kassierte wegen vorsätzlicher Körperverletzung 50 Tagessätze á 20 Euro und muss somit 1.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Während der 36-Jährige das Urteil gleich akzeptierte, hat sich sein Mitangeklagter Bedenkzeit erbeten.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de