Geldstrafe für Volksverhetzung in Facebook-Chat

Wächtersbach
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Wegen Volksverhetzung wurde ein 50-jähriger Mann aus Wächtersbach vom Amtsgericht Gelnhausen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Lkw-Fahrer hatte laut Urteil in einem Facebook-Chat eine Gruppe von Flüchtlingen beschimpft und böswillig verächtlich gemacht. Verteidiger Ralf Kuhn plädierte darauf, dass die Äußerungen seines Mandanten unter die freie Meinungsäußerung („Es handelt sich hier um eine Grauzone“) fallen.

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Am 30. Januar 2018 hatte der Angeklagte unter anderem folgendes geschrieben: „Weil es zu wenige Ziegen gibt, werden unsere ungläubigen Frauen vergewaltigt“, außerdem von „13-Jährigen mit Vollbart“ und „kleinen, armen Facharbeitern“ gesprochen. Nachdem andere Chatteilnehmer mit einer Strafanzeige drohten, hatte er seinen Text wieder gelöscht. In dem Artikel, über den in diesem Facebook-Chat diskutiert wurde, ging es um ein Feuer in der Küche einer Flüchtlingsunterkunft in Wächtersbach.

Verteidiger Kuhn vermutete hinter der Anklage den „linken Flügel der Staatsanwaltschaft“, mit der Anklage werde „die juristische Axt an die Meinungsfreiheit“ gelegt. Den Vorwurf der Volksverhetzung wies er auch deshalb zurück, da sein Mandat in einem vorherigen Kommentar in diesem Chatverlauf das Recht auf Asyl grundsätzlich anerkannt habe. „Er hat seine Ängste als ganz normaler Bürger geäußert“, so der Verteidiger. Weil Rechtsanwalt Kuhn in seinem Plädoyer zweimal das Wort „Scheißdreck“ benutzte, wurde ihm von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott im Wiederholungsfall mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro oder ersatzweise zehn Tagen Haft gedroht. Oberamtsanwältin Birgit Seifert-Schmid sah in den Äußerungen des 50-jährigen Angeklagten einen Angriff auf die Menschwürde. Sie warf ihm die Beschimpfung von Flüchtlingen und Asylbewerbern vor und forderte eine viermonatige Bewährungsstrafe sowie eine Zahlung von 1.000 Euro an die Menschrechtsorganisation „Pro Asyl“.

„Die Meinungsfreiheit gilt nicht grenzenlos, man muss bestimmte Regeln beachten“, hat der Angeklagte laut Strafrichter Dr. Wolfgang Ott mit seinen Aussagen die aus seiner Sicht „Gutmenschen“ provozieren wollen, die er zuvor in dem Chatverlauf auch als „Bahnhofsklatscher“ und „Teddybärwerfer“ bezeichnet hatte. Er verurteilte den 50-Jährigen zu 90 Tagessätzen á 20 Euro und somit einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro.

Im Nachgang der Verhandlung meldete sich Rechtsanwalt Kuhn zu Wort und legt Wert auf folgende Feststellung (Veröffentlichung im Wortlaut):

"1. Das GVG verbietet Maßnahmen wie angekündigt gegen einen Rechtsanwalt.
2. Bereits 2007 hat das Bundesverfassungsgericht in ähnlich gelagerter Sache einer von mir erhobenen Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1793/07) stattgegeben und die Kosten der Staatskasse auferlegt.
3. Ich werde weiterhin mich in Plädoyers mit notwendiger Deutlichkeit ausdrücken und in begründeten Fällen auch das Wort 'Scheißdreck' benutzen.
4. Im übrigen habe ich nicht nur den linken Flügel der Staatsanwaltschaft vermutet, sondern auch zu der Akte nachgewiesen, dass die Anklage von einer Staatsanwältin stammt (Frau Türmer), die Genossin ist und in der Partei für Migrationsfragen zuständig ist.
Ich habe ferner auch die Internetveröffentlichung vorgelegt, in der sie mit Bildern darauf hinweist, dass sie Asylanten zu sich nach Hause einlädt und sie auch bekocht."


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