Mehrere Hinweise auf freilaufende Hunde

Wächtersbach
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Die Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste der Stadt Wächtersbach und Umgebung werden darum gebeten, ihre Hunde während der Brut- und Nistzeit auf allen Wiesen, Wäldern und dazugehörige Gewässer an der Leine zu führen.

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In den letzten Wochen gab es im Umweltamt mehrere Hinweise, dass gerade in den Auenbereichen freilaufende Hunde, die dort brütenden Vögel und Tiere aufscheuchen. Seit dem 1. April hat die Brut- und Nistzeit begonnen. Die Brut- und Nistzeit bezeichnet die Zeit, in der Vögel brüten und Wildtiere ihre Jungtiere zur Welt bringe. Sie gilt generell vom 01. April bis zum 15 Juli. In dieser Zeit besteht eine besondere Aufsichtspflicht für Hundehalter auf allen Grünflächen. Dies schließt alle Wiesen, Wälder und dazugehörige Gewässer außerorts ein.

In Hessen gibt es keine generelle Leinenpflicht. Jedoch gilt in Hessen eine Leinenpflicht auf Volksfesten, auf Märkten und überall dort wo Menschenansammlungen sind. Die Umweltberaterin der Stadt Wächtersbach, Frau Pranghofer-Weide, weist jedoch deutlich daraufhin, dass in Naturschutzgebieten und -parks Hunde ebenfalls an der Leine geführt werden müssen. In Wäldern müssen Vierbeiner abrufbar und unter Aufsicht sein. Die Stadt Wächtersbacher hat insgesamt 6 Naturschutzgebiete: Am Bubenrain und Nachtweide (Waldensberg), Große Wiese, Lange Wiese und Alte Wiese (Weilers); Feuchtwiesen (Aufenau).

Um den Wildtieren eine ungestörte Aufzucht ihrer Jungtiere zu ermöglichen, bittet Frau Pranghofer-Weide alle Hundebesitzerinnen und -besitzer auf die Brut- und Nistzeit Rücksicht zu nehmen und ihre Hunde bis zum 15. Juli an der Leine zu führen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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