Corona-Härtefallfonds für Vereine

Wächtersbach
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Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer jüngsten Sitzung einen Corona-Härtefallfonds für Wächtersbacher Vereine beschlossen.

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Vereine, welche durch die Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und Liquiditätsengpässe verzeichnen, können Zuschüsse aus diesem Fonds beantragen. Für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 stehen insgesamt 20.000 Euro im Corona-Härtefallfonds zur Verfügung. Die Zuschüsse sollen den Vereinen bei der finanziellen Stabilisierung und beim Erhalt des Vereins helfen.

Der formfreie Antrag sollte folgende Angaben erhalten:

  • Kurze Beschreibung, wie die Pandemie den Liquiditätsengpass verursacht hat
  • Höhe der notwendigen Finanzhilfe
  • Nachweise, die den Liquiditätsengpass und die Zahlungsverpflichtungen belegen (Kontoauszüge, Verträge etc.).

Die Anträge können an folgende Stelle gerichtet werden:

Magistrat der Stadt Wächtersbach
Nikolai Kailing
Schloss 1 | 63607 Wächtersbach
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Bei Fragen zum Corona-Härtefallfonds für Vereine steht Herr Kailing vom Stadtmarketing unter 06053 802-72 zur Verfügung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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