Kitas: Erlass von Betreuungs- und Verpflegungskosten für Januar

Wächtersbach
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Aufgrund der aktuellen Corona-Regelungen sollen Eltern in Hessen eine Kita-Betreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch nehmen.

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In Wächtersbach hat sich damit die Belegung der Kitas seit Mitte Dezember auf ein Minimum reduziert.

„Es stellt sich daher die berechtige Frage nach einem Erlass von Betreuungs- und Verpflegungskosten. Denn Eltern, die vielfach unter großen Anstrengungen eine Betreuung außerhalb der Kita sicherstellen können, nehmen letztlich nicht die Leistung in Anspruch, für die entsprechende Beiträge entrichtet werden sollen“, erklärt Bürgermeister Andreas Weiher (SPD). Die dringenden Empfehlungen des Landes wirke daher quasi wie ein Betreuungsverbot. Weiher: „Ich habe daher analog zum Juni-Beschluss der Stadtverordnetenversammlung den Magistrat zu einer Sondersitzung eingeladen, um über den Erlass von Betreuungs- und Verpflegungskosten für Januar 2021 zu beraten und hoffentlich auch Beschluss zu fassen.“

Sollte der Kostenerlass beschlossen werden, beziehe sich dieser sowohl auf die Betreuung im U3-Bereich, als auch auf den Ü3-Bereich, bei dem Betreuungen von mehr als sechs Stunden pro Tag kostenpflichtig sind. Zudem werde der Beschluss auch Bestandteil der nächsten Stadtverordnetenversammlung.


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