Wächtersbach: 45-Jähriger flieht über Feldwege vor Polizei

Wächtersbach
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Diese Verfolgungsjagd musste die Polizei zwar abbrechen – doch der gerechten Strafe entging der Täter nicht: Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der 45-Jährige zu einer Geldstrafe von 1.600 Euro (160 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt. Alles ging zurück auf die Aufmerksamkeit eines 24-jährigen Polizeibeamten der Station Bad Orb, der am Nachmittag des 10. November vergangenen Jahres auf dem Weg zum Dienstsport eine interessante Beobachtung machte.

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Beim Warten an einer Straßenkreuzung in Wächtersbach sah er den Mann aus Bad Soden-Salmünster am Steuer eines Wagens vorbeifahren. Und weil er diesen schon aus dienstlichen „Begegnungen“ kannte und wusste, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, heftete er sich kurzerhand an seine Fersen und rief seine Kollegen um Hilfe. Während er also dem 45-Jährigen über Neudorf und dann einen Feldweg Richtung Salmünster folgte, steuerte die Streife die Szenerie aus der Gegenrichtung an, weil sie sich ohnehin gerade auf einer Dienstfahrt in Bad Soden-Salmünster befand.

Irgendwann merkte der Gesuchte wohl, dass er verfolgt wurde und erhöhte seine Geschwindigkeit stark. Mit bis zu 90 Stundenkilometern ging es über die unbefestigten Wege. Als dann der Streifenwagen die Nachfahrt übernahm, schalteten die Beamten Blaulicht, Martinshorn und Anhalte-Signal ein. Erfolglos.

Die Verfolgung nahm erst eine große Wendung, als der 45-Jährige durch eine Bahnunterführung steuerte. Davor stoppten die Beamten abrupt, weil sie fürchteten, mit ihrem hohen Mercedes Vito bei der niedrigen Durchfahrthöhe das Blaulicht einzubüßen. Sie wählten einen Weg außen herum und fanden das gesuchte Fahrzeug tatsächlich auf der anderen Seite wieder. Abgestellt und verschlossen am Straßenrand. Von einem Fahrer nichts zu sehen. Auch eine Nahbereichsfahndung blieb erfolglos. Die Halterdaten führten jedoch zu dem 45-Jährigen, der schon öfter ohne Fahrerlaubnis erwischt wurde und schon öfter bei Kontrollen vor der Polizei geflüchtet war.

Nun musste dieser sich vor dem Amtsgericht Gelnhausen verantworten, wo er zu dem Vorfall auf Anraten seines Anwalts schwieg. Der Verteidiger selbst zweifelte an der Aussage des Polizisten. Nach seiner Ansicht habe dieser den Fahrer im Vorbeifahren nicht richtig erkennen können. Auf die Frage, warum der Angeklagte trotz gleichgelagerter Vorfälle immer noch im Besitz eines Autos ist, erklärte er folgendes: Sein Mandant habe ein behindertes Kind und müsse im Notfall möglicherweise schnell zu einem Arzt. So habe er ein Auto zur Verfügung, mit dem Bekannte ihn und den Spross chauffieren könnten – oder im Extremfall er auch selbst fahren könnte.

Richterin Lisandra Falkner glaubte der Aussage des Polizeibeamten, der den Angeklagten auf dem Fahrersitz erkannt hatte, und hielt einen Fahrerwechsel auf der Fluchtstrecke für ausgeschlossen, da Polizeibeamte das Fahrzeug lückenlos verfolgten. Sie verhängte daher gemäß der Forderung der Staatsanwaltschaft die Geldstrafe von 1600 Euro, wobei eine frühere Verurteilung wegen desselben Delikts mit einbezogen wurde. Außerdem sprach sie eine Sperre von 15 Monaten für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis aus. / hd 


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