Bürgermeister hat mit Widerspruch den Bogen überspannt

Wächtersbach
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Der Wächtersbacher Bürgermeister Andreas Weiher (SPD) hat dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung widersprochen, Haushaltsmittel freizugeben, um den Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses juristisch hinsichtlich Datenschutz und Persönlichkeitsrechten prüfen zu lassen.

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"Der Akteneinsichtsausschuss wurde eingesetzt, um den Vorwürfen nachzugehen, denen zufolge der Wächtersbacher Bürgermeister versucht hat, seinen Bruder Rüdiger Weiher in die Geschäftsführung der damals vorgesehenen Schloss-Gastronomie zu bringen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung kann der Bürgermeister einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung widersprechen, wenn das Wohl der Stadt gefährdet ist. Die Fakten: Der Fraktionsvorsitzende der Freien Wächter, Frank Hilliger, der auch Vorsitzender des Akteneinsichtsausschuss „Schlossgastronomie“ ist, hat für seine Fraktion in der Haushaltsberatung am 18. Januar 2024 einen Änderungsantrag eingebracht und 2.000 Euro Haushaltsmittel beantragt, um von einem neutralen, externen Rechtsanwalt den Abschlussbericht des Akteneinsichtsausschusses auf Datenschutz und Persönlichkeitsrechte prüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde mehrheitlich und demokratisch beschlossen. Wenn Herr Bürgermeister Weiher durch diesen Beschluss das Wohl von Wächtersbach gefährdet sieht, frage ich mich besorgt, soll hier etwas im Verborgenen bleiben? Als Betroffener wäre der Bürgermeister verpflichtet gewesen, sich zurückzuhalten und den Ausschuss seine Arbeit machen zu lassen. Stattdessen wurden in den zurückliegenden Monaten einige Rechtsgutachten eingeholt und Ausschussmitglieder an ihrer Arbeit gehindert, indem man beispielsweise versucht hat, diese mit einer Unterlassungsverfügung und Androhung von gerichtlichen Schritten einzuschüchtern. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur legitim, sondern auch dringend notwendig, dass der Vorsitzende des Akteneinsichtsausschusses den Abschlussbericht rechtlich absichern lassen will. Wenn der Bürgermeister in seinem Widerspruchsbescheid das Gebot der Wirtschaftlichkeit verletzt sieht, so ist das einfach lächerlich", so "DIE LINKE" in einer Pressemitteilung.

Und weiter: "Hat er vergessen, wie viele Steuergelder in dem Rechtsstreit mit dem ehemaligen Wirt verbraten wurden? Hat er vergessen, dass er einem Ausschussmitglied als Betroffener eine Unterlassungserklärung durch einen externen Anwalt hat zustellen lassen? Hat er vergessen, dass der Rechtsstreit um das kontaminierte Baugebiet noch läuft und vermutlich unser aller Steuergeld kosten wird? Hat er vergessen, dass das Projekt Gesundheitszentrum mit dem Investor IWG für Wächtersbach eine Nummer zu groß war und tausende Euro in den Sand gesetzt wurden? Hat Herr Weiher vergessen, dass bei der Planung und Gestaltung des Restaurants im Schloss die gesetzlichen Bestimmungen für Barrierefreiheit nicht eingehalten wurden und deshalb noch weitere Kosten entstehen? Und last not least sind da noch die Sünden der vergangen Jahre zu nennen, in denen die Dörfer vernachlässigt wurden und es jetzt zu einem Sanierungsstau gekommen ist. Ich hoffe, dass Herr Bürgermeister Weiher bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22. Februar 2024 erkennt, dass er mit seinem Widerspruch den Bogen überspannt hat, seinen Antrag zurückzieht und uns allen einen Weg zum Verwaltungsgericht erspart. Auch der Gang zum Verwaltungsgericht zieht wieder unnötige Kosten nach sich und stellt somit den Widerspruch in Frage." 


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