Zweifacher Vater hat seit 2007 keinen Unterhalt mehr bezahlt

Wächtersbach
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Unterhaltszahlungen im erheblichen Ausmaß ist ein 44-jähriger Wächtersbacher seiner ehemaligen Ehefrau schuldig geblieben.

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Die lebt mit den beiden gemeinsamen Kindern in Bad Orb und hätte seit September 2007 monatlich 440 Euro bekommen können. Vor Strafrichter Dr. Wolfgang Ott musste er sich jetzt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verantworten, kam allerdings mit einer Verwarnung davon.

Nach der Trennung hatte er sich 2005 urkundlich beim Jugendamt verpflichtet, für den Unterhalt seiner inzwischen 15 und 13 Jahre alten Kinder aufzukommen, doch schon zwei Jahre später setzten die Zahlungen aus. Der Angeklagte führte gesundheitliche Probleme an, die letztlich auch zur Insolvenz seiner Unternehmens geführt hätten. In dieser Zeit ist er auch zweimal straffällig geworden, einmal wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort  und das zweite Mal wegen Betruges. Seit dem sitzt er auf einem Schuldenberg von zirka 80.000 Euro, hofft jetzt aber, nach einer Umschulung zum Haustechniker wieder ins Berufsleben zurück finden zu können.

Laut Staatsanwaltschaft hatte er in der vergangenen sechs Jahren aber wieder Einnahmen aus verschiedenen Tätigkeiten, so dass er zumindest teilweise den Unterhalt hätte leisten können. „Ich habe da einen Fehler gemacht“, seien ihm die Verpflichtungen schlichtweg über den Kopf gewachsen. Immerhin: Inzwischen bekommen die Kinder direkt aus Rentenkasse den Unterhalt, so dass der Staat derzeit nicht einspringen muss.

Der 44-Jährige ist inzwischen nach Schlüchtern umgezogen, weil dort die Mieten günstiger seien und kündigte an, in Zukunft auch für seine Kinder aufkommen zu wollen. Das muss er jetzt allerdings auch: Das Gericht beließ es bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, die Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro muss er allerdings zahlen, wenn er in den nächsten beiden Jahren seinen Pflichten nicht nachkommt. Das Gericht ordnete zudem an, dass er in diesem Zeitraum zusätzlich 213 Euro pro Kind an seine Ex-Frau zahlen muss.


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