Eingeschränkter Regelbetrieb an Schulen

Offenbach
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Durch die vielen Corona-Neuinfektionen in Offenbach müssen immer mehr Menschen als enge Kontaktpersonen vorsorglich in Quarantäne.



Zunehmend betroffen von Virus-Einträgen und Quarantäne-Anordnungen sind auch die Schulen. Die Stadt Offenbach löst deshalb in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt zum 27. Oktober die Stufe 2 im Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums aus. „Seit den Sommerferien läuft an den Schulen der angepasste Regelbetrieb. Diesen müssen wir jetzt mit der Stufe 2 wieder einschränken, um die Lerngruppen stärker als bisher voneinander zu trennen. Auf diese Weise wollen wir bei einem Infektionsfall in einem Jahrgang die Zahl der Schüler und Lehrer reduzieren, die dann 14 Tage zuhause bleiben müssen“, teilte Schuldezernent Paul-Gerhard Weiß mit. Durch feste Lerngruppen und weniger Vermischung soll der Unterricht an den Schulen auch in Zeiten einer hohen Inzidenz gewährleistet werden. „Dieser Schritt ist jetzt notwendig, um den Regelbetrieb aufrecht erhalten zu können und das Gesundheitsamt zu entlasten: Durch feste Lerngruppen wird das Risiko einer Übertragung des Virus auf weitere Bereiche der Schule verringert. Dadurch müssen weniger Schüler und Lehrer in Quarantäne und das Gesundheitsamt muss weniger Kontaktpersonen ermitteln und während der Quarantäne betreuen.“
Stufe 2 des Hygieneplans für die Schulen sieht bis vorerst 8. November folgende Unterrichtsbedingungen vor:

In Grundschulen wird möglichst nur noch im festen Klassenverband unterrichtet. Wenn sich Lerngruppen dennoch in einzelnen Fächern mischen, müssen die Schülerinnen und Schüler in dieser Lerngruppe eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Da sich die Klassen auch in der Nachmittagsbetreuung mischen, ist hier ebenfalls eine Alltagsmaske zu tragen. Eine Lehrkraft und weiteres Personal muss immer dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie in mehr als einer festen Lerngruppe eingesetzt wird. Wie bisher kann im Ausnahmefall die Mund-Nasen-Bedeckung auch durch ein Gesichtsvisier ersetzt werden. Falls auch dies im Einzelfall nicht möglich ist, sind von den Schulen individuelle Lösungen für die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in anderen Räumen zu organisieren.

In den Sekundarstufen I+II sowie an den Berufsschulen und Förderschulen (ab der fünften Klasse) muss bis mindestens 8. November weiterhin im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung von den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften und weiterem Personal getragen werden. Bislang war dies nur für die ersten zwei Wochen nach den Herbstferien vorgesehen. Der Unterricht soll möglichst nur im festen Klassenverband organisiert werden. Ausgenommen ist der Religions- und Ethikunterricht. Sportunterricht darf bis auf Weiteres nur kontaktfrei und nur im Freien erfolgen. Der Schwimmunterricht in Hallen ist aber weiterhin möglich. In den Integrierten Gesamtschulen wird die sogenannte äußere Differenzierung (also auf die Fähigkeiten der Schüler angepasste Lerngruppen aus unterschiedlichen Klassen) durch den eingeschränkten Betrieb aufgehoben. Der Unterricht findet nur noch im festen Klassenverband statt. Innerhalb der Klasse werden die Lehrkräfte stattdessen in ihrer pädagogischen Arbeit auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler eingehen. Lerngruppen sind nur noch für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 vorgesehen, da dort die differenzierte Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen erforderlich ist. Außerdem muss aus organisatorischen Gründen auch hier Religion und Ethik sowie der Wahlpflichtunterricht weiterhin in gemischten Lerngruppen stattfinden. Der herkunftssprachliche Unterricht wird ausgesetzt, sofern Schülerinnen und Schüler mehrerer Schulen oder Jahrgänge gemeinsam unterrichtet werden. Präsenzveranstaltungen der Schulen außerhalb des Unterrichts sind bis auf Weiteres untersagt.

Weitere Hygieneregelungen an den Schulen: Der vom Land Hessen bereitgestellte Hygieneplan für die hessischen Schulen in der Version vom 29.09.20 hat das Stadtgesundheitsamt in einigen Details angepasst. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen Schulen. Zu den wesentlichen Maßnahmen zählt ein Zutrittsverbot zum Schulgebäude für Erwachsene beziehungsweise Personen ohne konkreten Schulbezug. Alle 20 Minuten ist in den Unterrichtsräumen und Sporthallen eine Stoß- bzw. Querlüftung durch komplette Öffnung aller Fenster durchzuführen. Je kälter und windiger es ist, desto schneller erfolgt der Luftaustausch. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, weil hierdurch kaum Luft ausgetauscht wird. Schüler, die während des Unterrichts Erkältungssymptome zeigen, sind von den Eltern abzuholen und solange in einem separaten Raum zu isolieren. Den allgemeinen Hygieneplan, der von den Schulen auf die eigene Örtlichkeit angepasst wurde, erhalten Sie über den Download-Link.


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