Maskenpflicht jetzt auch im Unterricht an Grundschulen

Offenbach
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Zum 27. Oktober hat die Stadt den angepassten Regelbetrieb an den Offenbacher Schulen wieder eingeschränkt.



Nach Möglichkeit werden in allen Jahrgangsstufen ab der ersten Klasse nur noch feste Lerngruppen unterrichtet. Damit wird eine Durchmischung der Gruppen verhindert und im Fall einer Infektion müssen weniger Schüler nach Hause geschickt werden. Seit den Herbstferien gilt außerdem an den weiterführenden Schulen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht. Sport darf nur kontaktfrei und nur im Freien stattfinden. Diese Vorgaben hat das Stadtgesundheitsamt in Abstimmung mit dem Verwaltungsstab der Stadt Offenbach jetzt bis 15. November verlängert und ergänzt: Auch Grundschüler müssen ab Donnerstag, 29. Oktober, im regulären Unterricht eine Alltagsmaske tragen. Bislang galt dies an den Grundschulen nur in der Nachmittagsbetreuung sowie für die Lehr- und Betreuungskräfte, wenn sie in mehr als einer Lerngruppe eingesetzt werden. Sportunterricht an den Grundschulen ist nur noch kontaktlos und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zulässig.

Weiterhin sollen an allen Schulen „Maskenpausen“ eingeführt werden: Die Schülerinnen und Schüler sollen so die Möglichkeit bekommen, bei Einhaltung eines Abstands von mindestens 3 Metern untereinander auf dem Außengelände die Bedeckung für eine kurze Zeit abnehmen zu können. Vor allem jüngere Schüler sollen diese Pausen bevorzugt machen können. Hintergrund der Maskenpflicht an den Grundschulen sind vier wichtige Aspekte: 1) Das aktuell sehr hohe Infektionsgeschehen führt dazu, dass das Gesundheitsamt die wichtige Kontaktnachverfolgung in vielen Fällen nicht mehr gewährleisten kann. Infektionsketten müssen deshalb besonders bei gefährdeten Menschen unterbrochen werden. 2) Kinder gelten nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand als wenig gefährdet, da sie in der Regel keine oder nur leichte Symptome entwickeln. 3) Kinder stecken sich untereinander kaum an. Die praktische Erfahrung des Gesundheitsamtes an den Offenbacher Schulen bestätigt diese wissenschaftliche Erkenntnis. 4) Die Maskenpflicht hilft, den Aufwand des Gesundheitsamtes an den Schulen zu verringern, weil Kinder nicht mehr unnötig in Quarantäne müssen.

Schuldezernent Paul-Gerhard Weiß: „In den zurückliegenden Wochen und Monaten wollten wir insbesondere den jüngsten Schülern so wenig Maske wie möglich zumuten – auch, weil wir wissen, dass das Maske tragen für manche Kinder über Stunden hinweg belastend sein kann. Wurde ein Schüler zur engen Kontaktperson, weil es in seiner Familie eine Infektion gab, wurden dann vorsorglich viele weitere Schüler oder Lehrer, oft sogar die ganze Klasse, ebenfalls nach Hause geschickt, obwohl diese keinen direkten und engen Kontakt zu dem infizierten Familienangehörigen hatten.“ Die Schülerinnen und Schüler wurden dann sogar oftmals getestet, obwohl eine Ansteckungsgefahr unter Kindern als sehr gering gilt und es bisher in Offenbach nur in wenigen Einzelfällen zu einer Ansteckung innerhalb der Schulen gekommen ist. Für das Stadtgesundheitsamt bedeutete diese umfassende Kontaktverfolgung an den Schulen und die Testung bei zunehmenden Abstrich- und Laborengpässen einen immensen zeitlichen Aufwand. „Wir haben das bisher trotzdem gemacht, weil wir den Aufwand immer noch irgendwie stemmen konnten“, erläuterte Schuldezernent Weiß. „Das können wir jetzt bei mehr als 200 Neuinfektionen in der Woche aber nicht mehr. Wir haben viele zusätzliche Mitarbeiter für das Gesundheitsamt abgestellt und neue Stellen geschaffen. Die Mitarbeiter dort müssen sich jetzt aber angesichts drastisch steigender Fälle, auch in den Kliniken, darauf konzentrieren, die Infektionsketten bei den deutlich stärker gefährdeten älteren Menschen und Risikogruppen zu ermitteln. Auch die Tests müssen jetzt in erster Linie diesen Menschen zur Verfügung stehen. Vorrang hat jetzt der Schutz von Risikogruppen, zu denen Schüler in aller Regel nicht gehören, um Menschenleben zu schützen.“

Eltern müssten sich ob der neuen Vorgehensweise aber nicht sorgen: „Ganz im Gegenteil“, so Weiß: „Wenn die Schüler im Unterricht eine Maske tragen, ist der größtmögliche Schutz an den Schulen gegeben, denn mit der Maske schützen sich die Schüler und Lehrer gegenseitig viel effektiver. Durch die Maskenpflicht ist eine vorsorgliche Absonderung der Schüler zuhause nicht mehr notwendig.“ Einen weiteren Vorteil sieht der Schuldezernent darin, dass der Unterricht auch bei hohen Fallzahlen bis auf Weiteres fortgeführt werden kann: Wenn ein infizierter Schüler auf andere Schüler trifft und alle tragen eine Maske, zählen die Kontaktpersonen des Infizierten nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts nicht als enge Kontaktperson (KP1), sondern nur als KP2. Diese müssen nicht in Quarantäne, sondern können weiterhin am Unterricht teilnehmen. Tests werden über das Gesundheitsamt nicht mehr veranlasst. Erst bei Auftreten von Symptomen sollen die Betroffenen einen Test beim Arzt machen und zuhause bleiben. Unverändert gilt aber: Wer infiziert ist oder eine enge Kontaktperson (KP 1) ist, weil vielleicht der Vater oder die Mutter positiv getestet wurde, muss weiterhin sofort für 14 Tage zuhause bleiben und sollte sich – sofern noch nicht erfolgt – testen lassen. „Dieses Vorgehen ist ein großer Vorteil für die Schulen, denn alle anderen Schüler können weiterhin unterrichtet werden, was für den Bildungsweg der Kinder, aber auch für berufstätige Eltern sehr wichtig ist.“ Ziel sei es weiterhin, die Kitas und Schulen offen zu halten. Einen weiteren Vorteil dieser Vorgehensweise haben die Geschwisterkinder von Kindern, in deren Klassen ein Coronafall aufgetreten ist. Bisher hatten diese Kinder nach der hessischen Verordnung ein Schulbetretungsverbot. Dieses entfällt durch die Maskenpflicht. Die Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff kann in begründeten Ausnahmefällen wie bisher schon durch ein Gesichtsvisier ersetzt werden. Verboten sind allerdings sogenannte Kinnvisiere. Falls auch dies im Einzelfall nicht möglich ist, sind von den Schulen für die betreffende Zeit individuelle Lösungen für die Beschulung dieser Schülerinnen und Schüler in anderen Räumen zu organisieren. Die neuen Schutzmaßnahmen an den Schulen erfolgen innerhalb der Stufe 2 des Hygieneplans 6.0, den das Hessische Kultusministerium aufgestellt hat. Stufe 2 sieht einen „eingeschränkten Regelbetrieb“ vor.


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