Inzidenz über 50: Offenbach verschärft die Corona-Regeln

Offenbach
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Mit 59 Neuinfektionen seit Montag hat die Offenbacher Inzidenz am Donnerstag die 50er-Marke überschritten. Sie liegt bei 55,3 Infektionen pro 100.000 Bürgerinnen und Bürger innerhalb einer Woche – ein neuer Höchstwert seit Anfang Juni. Nach einer ersten Analyse der Infektionsschwerpunkte stammen 34 Prozent der Fälle von Reiserückkehrern, 25 Prozent aus dem privaten Umfeld und 20 Prozent erfolgten auf der Arbeit.



Aufgrund des rasanten Anstiegs des Infektionsgeschehens in dieser Woche hat Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke den Verwaltungsstab der Stadt am Donnerstag kurzfristig zu intensiven Beratungen einberufen. „Wie seit Beginn der Pandemie haben wir uns die Lage in Offenbach sehr genau angeschaut. Wir reagieren immer so passend wie möglich, nie einfach nach Schema F. Wir ergreifen heute bei einer Inzidenz von über 50 völlig andere, deutlich geringere Maßnahmen als vor einem Jahr. Wir haben außer der Inzidenz auch weitere Kriterien berücksichtigt, etwa wie hoch der R-Wert für Offenbach ist, wie hoch die Impfquote und die Inzidenz bei den Risikogruppen ist, wie viele Tests durchgeführt wurden, wie die Positivquote der Tests ist und wie hoch derzeit die Auslastung der Kliniken und des öffentlichen Gesundheitswesens ist“, erläuterte Oberbürgermeister Schwenke. „Bereits rund ein Drittel der Fälle geht wieder auf Reiserückkehrer zurück. Das hatten wir erwartet. Und wir müssen damit rechnen, dass die Zahlen zum Ende der Ferien und danach aus diesem Grund noch weiter ansteigen. Allerdings hat eine Detailuntersuchung des RKI hier in Offenbach letztes Jahr gezeigt, dass die Rückkehrer oft erst fünf Tage nach der Rückkehr erkranken – und vorher noch durch Offenbach gelaufen sind. Deshalb können wir nicht passiv zugucken. Außerdem erfolgten mit zwei Drittel der Infektionen auch der deutlich größere Teil hier vor Ort. So sehr es richtig ist, nicht alleine auf die Inzidenz zu gucken: Die Pandemie ist leider nicht vorbei. Deshalb reagieren wir jetzt frühzeitig und zur Situation passend. Da ich auch selbst das ewige Hin und Her leid bin, ist es mir wichtig, nochmal in aller Deutlichkeit zu sagen: Das beste Mittel hat jeder selbst in der Hand: sich zu impfen! Je mehr Menschen sich impfen lassen, umso größer ist unsere Chance, die Rückkehr von Inzidenzen im hohen dreistelligen Bereich mit dann auch wieder mehr Krankenhausfällen in den nächsten Monaten zu verhindern.“

„Die Inzidenz war für uns nicht allein maßgebend“, betont auch Stadtrat Martin Wilhelm und geht auf weitere Kennziffern ein. „So liegt die aktuelle Reproduktionszahl R in Offenbach bei 1,24, die Quote der Positiv-Testungen ist noch gering. Während das eher positiv ist, ist die Impfquote aber leider immer noch zu niedrig – sie liegt nach den verfügbaren Zahlen bei 56 Prozent Erstgeimpften und 46 Prozent Zweitgeimpften. Gut ist allerdings: Bislang ist eine sehr geringe Hospitalisierung festzustellen. Aktuell müssen drei Personen aus Offenbach wegen Covid-19 im Krankenhaus behandelt werden. Es ist aber bekannt, dass bei steigenden Fallzahlen die Krankenhauseinweisungen in der Regel erst einige Wochen später zunehmen. Daher kann die Auslastung der Kliniken für Entscheidungen, die wir heute treffen müssen, nur ein Faktor von mehreren sein“, so Wilhelm.

Einführung der 3G-Regel in Innenräumen

Die Regelungen, die der Stab heute entschieden hat, orientieren sich maßgeblich an den Vorgaben des „Präventions- und Eskalationskonzeptes SARS-CoV-2“ des Landes Hessen, das die Wiedereinführung konkreter Schutzmaßnahmen bzw. die Rücknahme von Lockerungen ab den Stufen 35, 50 und 100 vorsieht. „Allerdings haben wir die dort angeregten Maßnahmen nicht blind kopiert. Eine wichtige Leitlinie unserer Entscheidungen heute war es, in Innenräumen wieder stärker zu regulieren als im Außenbereich. Denn noch ist Sommer und vieles findet draußen statt. Wir wollen die Menschen vor allem im Sommer nicht in die Innenräume treiben, denn es ist inzwischen allgemein bekannt, dass die Gefahr einer Ansteckung im Sommer draußen deutlich geringer ist als in Innenräumen. Deshalb ist die Erhöhung des Schutzes in Innenräumen das, was jetzt passt“, so Stadtrat Paul-Gerhard Weiß.

Vor diesem Hintergrund ist ab jetzt die von Bund und Ländern beim vergangenen Corona-Gipfel beschlossene 3G-Regelung richtungsweisend für Offenbach, die den Zutritt zu Innenräumen nur noch Geimpften, Genesenen und Getesteten (3G) ermöglicht. Der Leiter des Stadtgesundheitsamts Dr. Bernhard Bornhofen: „Obwohl die 3G-Regelung bundesweit noch nicht überall greift, gilt sie schon in Frankfurt, im Kreis Offenbach und an anderen Orten, wo die Inzidenz über 35 und höher liegt. Das ist auch eine sehr sinnvolle Regelung zum Infektionsschutz, da mit dieser Maßnahme das Risiko von Infektionen erheblich verringert wird. So kann sich das Virus und vor allem die aktuell hochansteckende Delta-Variante in Innenräumen nicht so schnell verbreiten.“

Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß: „Mit der Einführung der 3G-Regelung wird auch das Ordnungsamt wieder verschärfte Kontrollen durchführen. Im Innenbereich ist das Infektionsrisiko besonders hoch, sodass unser Augenmerk auf der Einhaltung der Regeln gerade dort liegen muss. Im Freien gilt weiterhin, wo Abstände nicht eingehalten werden können und es eng wird, soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Ist man allein unterwegs oder ist viel Platz um einen herum, muss keine Maske getragen werden. Deshalb haben wir auch auf eine pauschale Maskenpflicht in der Fußgängerzone mitten im Hochsommer verzichtet. Im Gedränge ist die Maske aber zu tragen.“

Die neuen Regeln im Überblick:

Die getroffenen Maßnahmen werden, wie vom Land Hessen vorgeschrieben, über den Erlass einer städtischen Allgemeinverfügung geregelt. Die Allgemeinverfügung wird derzeit durch das Rechtsamt erarbeitet und am Samstag in der Offenbach-Post veröffentlicht. Sie tritt einen Tag später, am Sonntag, 15. August, rechtlich in Kraft und gilt zunächst bis zum 12. September. Sofern die Inzidenz in dieser Zeit wieder fünf Tage in Folge unter 50 sinkt, wird unverzüglich die Möglichkeit der Aufhebung der Allgemeinverfügung geprüft.

Folgende Regeln (über die bisherigen hinaus) gelten ab Sonntag, 15. August, in Offenbach:

3G-Regelung: Ausschließlich Genesene, Geimpfte, Getestete können Innengastronomie und Veranstaltungen im Innenraum (Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote, Galerien, Theater, Museen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen) betreten. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, für Sport im Innenbereich (zum Beispiel Fitnessstudios), für Beherbergungen/Hotels, für Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, für die Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen
Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen, Kulturangebote und größere Zusammenkünfte auf 500 Personen im Freien und 100 Personen in Innenräumen (zuzüglich Geimpfte/Genesene); das Stadtgesundheitsamt kann Ausnahmen mit höheren Teilnehmerinnen und Teilnehmern genehmigen; hierfür ist unter anderem ein stichhaltiges Abstands- und Hygienekonzept erforderlich
Neben der 3G-Regel gilt in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen eine Testpflicht von zwei Tests pro Woche für alle Nicht-Geimpften und Nicht-Genesenen

Darüber hinaus gilt weiterhin die hessische Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV vom 25. Juni 2021). Sie ist hier einzusehen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/verordnungen-und-allgemeinverfuegungen

Das hessische „Präventions- und Eskalationskonzept SARS-CoV-2“ ist unter https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/das-hessische-eskalationskonzept-im-ampelsystem abzurufen.

Alle Regelungen für Offenbach finden sich im Überblick auf: www.offenbach.de/corona-regeln


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