Beamtinnen und Beamten der Verkehrsdirektion hatten zwischen 12 und 15.30 Uhr an der Bundesstraße 448 in Offenbach eine Messstelle zur Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit an der Messörtlichkeit beträgt 80 Stundenkilometer. Der 27-Jährige durchfuhr die Messstelle mit einer Geschwindigkeit von 126 Stundenkilometern; bei der anschließenden Kontrolle gab der Mann an, dass gegen ihn ein temporäres Fahrverbot bestehe. Eine Überprüfung ergab, dass die Fahrerlaubnis tatsächlich rechtskräftig entzogen worden war. Die Weiterfahrt wurde daher untersagt, eine Strafanzeige gefertigt. Ein 41-Jähriger war zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs und wurde daraufhin kontrolliert; hierbei händigte der Autofahrer eine Fahrerlaubnis aus Aserbaidschan aus, obwohl er seit über einem Jahr einen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Daher fuhr der Mann mit einer ungültigen Fahrerlaubnis im Straßenverkehr.

Ebenfalls konnte in Erfahrung gebracht werden, dass das benutze Fahrzeug keine gültige Pflichtversicherung mehr besaß. Die Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt und ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Ein 28-jähriger Autofahrer wurde in die Kontrollstelle geleitet, da dessen vordere Seitenscheiben unzulässig mittels Tönungsfolie verdunkelt worden waren.

Nach der Entrichtung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Euro und der Entfernung der Folien, konnte der 28-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Insgesamt kontrollierten die Beamtinnen und Beamten 44 Fahrzeuge und 57 Personen; daraus resultierten fünf Fahrverbote und 49 Verstöße im Anzeigenbereich.


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