Förderprogramm zu Stärkung der alten Ortskerne

Politik
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Das von Landrat Thorsten Stolz (SPD) angekündigte Programm zur Stärkung des ländlichen Raums wird langsam konkret.



In einer Gesprächsrunde mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der betroffenen Kommunen wurden kürzlich noch einmal die Rahmenbedingungen erörtert. Jetzt hat der Kreisausschuss das Konzept beraten und beschlossen. Die Finanzmittel von einer Million Euro für das kommende Jahr sind bereits im aktuellen Haushaltsentwurf eingeplant. Insgesamt werden bis 2022 fünf Millionen Euro bereitgestellt.

Ziel des Programmes ist die Stärkung und der Erhalt der alten Ortskerne und der damit verbundenen Strukturen. „Wir wollen Anreize bieten, um vor allem die kleinen Orts- und Stadteile als Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu stärken“, erläutert die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler als zuständige Dezernentin. Vorrangig gehe es um die Sanierung und Erweiterung oder auch den Ankauf von leerstehenden Immobilien. Gefördert werde außerdem Investitionen in die Grundversorgung, sofern dabei Arbeitsplätze entstehen.

Besonders für junge Menschen und Familien sollen Perspektiven in der ländlichen Region geschaffen werden, aber auch mit Blick auf den demographischen Wandel notwendige Infrastrukturen und barrierefreie Systeme ausgebaut werden. Im Mittelpunkt der Förderung stehen die Ortschaften, die durch Abwanderung, Leerstand, ausgedünnte Grundversorgung und dem Mangel der Wirtschaftskraft sowie Arbeitsplätzen einen Nachteil gegenüber den eher städtisch geprägten Kommunen in der Rhein-Main-Region haben.

Wie die Erste Kreisbeigeordnete erläutert, basiert die definierte Förderregion auf der offiziellen Festlegung des „ländlichen Raums“ aus dem Landesentwicklungsplan. Die betreffenden Ortsteile sollten weniger als 3000 Einwohner haben und eine rückläufige Bevölkerungsentwicklung nachweisen. Zudem werden alle Ortsteile mit dörflichem Charakter und maximal 2.000 Einwohnern in das Programm aufgenommen.

Sofern Städte oder Gemeinden die Initiative des Kreises mit einem eigenen Förderprogramm oder Investitionszuschüssen ergänzen, erhalten eigehende Anträge aus diesen Orten einen Bonus in der Bewertung. Zuschüsse können gezahlt werden an Privatpersonen, öffentliche Träger (z.B. Vereine und Kirchen) sowie an die Kommunen selbst.

Insgesamt sei das Förderkonzept des Kreises darauf ausgerichtet, bisherige Lücken bei der Dorferneuerung oder anderen Zuschussmöglichkeiten zu schließen. „Insgesamt können zwischen Nidderau-Erbstadt und Sinntal-Züntersbach mehr als 100 Ortsteile davon profitieren“, beschreibt Landrat Thorsten Stolz die große Bandbreite des Programms. Eine Perspektive, die in den betreffenden Rathäusern durchweg positiv kommentiert wurde.

Geeignete Projekte können mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten und maximal 25.000 Euro unterstützt werden. Die Mindestinvestitionssumme sollte 10.000 Euro betragen und eine Bauberatung der Antragssteller ist verbindlich. Die Eigenleistung auch in Form von Arbeitsstunden wird entsprechend berücksichtigt. Koordiniert wird das Programm vom Amt für Umwelt, Naturschutz und ländlichen Raum, das auch jeweils die Dorferneuerung begleitet.

„Aufgrund unserer Erfahrungen wird ein detaillierter Bewertungskatalog mit den relevanten Kriterien erstellt“, erläutert die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler die geplante Umsetzung. Der bürokratische Aufwand soll allerdings möglichst gering gehalten werden. Vor dem offiziellen Start des Programms sind in den einzelnen Orten öffentliche Informationsveranstaltungen geplant. Insgesamt ist das Programm auf fünf Jahre angelegt mit jeweils einer Million Euro Fördersumme.


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