Reduzierung des Schwarzwildes hat hohe Priorität

Politik
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Eine anerkannte Maßnahme, um die Ausbreitung der der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach einem Seuchenausbruch einzugrenzen, ist die Reduzierung des Schwarzwildbestandes.



Aus diesem Grund hat auch das hessische Umweltministerium die Schonzeit für bestimmte erwachsene Wildschweine aufgehoben. Die Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler kündigte nun entsprechend der Forderungen des Kreistages weitere vorbeugende Schritte an. Außerdem hatte sie bereits in den vergangenen Tagen betroffene Interessengruppen und Fachämter erstmals zu einem „runden Tisch“ eingeladen.

Wie der Kreistag mit großer Mehrheit beschlossen hat, sollen die Jägerschaft beim Abschuss der Wildschweine von Gebühren entlastet und zur Abgabe einer Blutprobe von dem erlegten Tier angehalten werden. Zu diesem Zweck ist die entsprechende Satzung über die Erhebung von „Kosten für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch“ in den relevanten Punkten für zwei Jahre auszusetzen. Damit würden die Kosten für die vorgeschriebenen Trichinenproben wegfallen.

Mit der dann zusätzlich vorliegenden Blutprobe kann festgestellt werden, ob das jeweilige Tier den Virus der Afrikanischen Schweinepest in sich trägt. Um darüber hinaus einen Anreiz auf die Jagd von Wildschweinen zu schaffen, sollen nach dem Willen des Kreistages weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Festsetzung einer Abschussprämie für jedes im Main-Kinzig-Kreis erlegte Stück Schwarzwild, durch den Kreisausschuss geprüft werden. Außerdem wird darauf verwiesen, dass vom Land Hessen eine Prämie von 30 Euro für Probe von tot aufgefundenen Wildschweinen gezahlt wird.

Nach einem Jahr der Gebührenaussetzung und der gewährten Abschussprämie informiert der Kreisausschuss im zuständigen Ausschuss Wirtschaft, Energie, Umwelt und Landwirtschaft darüber, ob sich die Maßnahmen positiv auf die Abschussrate von Schwarzwild ausgewirkt haben.

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und kann klinisch nicht von der Klassischen Schweinepest unterschieden werden. Die grundsätzlichen Maßnahmen zur Bekämpfung sind in Deutschland in der „Schweinepest-Verordnung“ geregelt (Rechtsvorschriften zur Afrikanischen Schweinepest). Wird die ASP in Hausschweinebestände eingeschleppt, verläuft die Erkrankung bei Schweinen verheerend und ist mit enormen wirtschaftlichen Konsequenzen verbunden. Neben der Tötung und unschädlichen Beseitigung aller Schweine des betroffenen Betriebes sowie seiner Kontaktbetriebe müssen großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten eingerichtet werden.

Wie unter anderem das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit hervorhebt, ist die Erkrankung für den Menschen und andere Haustierarten nicht gefährlich, selbst der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch birgt kein gesundheitliches Risiko. Auf der Homepage des Institutes ist beschrieben, dass die Seuche im Januar 2014 bei Wildschweinen in Litauen nachgewiesen wurde. Von dort ist sie in die Wildschweinpopulation weiterer EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa eingedrungen (Polen, Baltikum, Moldawien, Rumänien und Tschechien) und breitet sich immer weiter nach Westen aus. In einigen dieser Regionen wurde das Virus auch in Hausschweinebestände eingetragen. 

„Vor diesem Hintergrund bekommt die Reduzierung der Schwarzwildbestände eine besondere Bedeutung“, betont die Erste Kreisbeigeordnete. Zudem habe sich die Population aufgrund idealer äußerer Bedingungen – schwache Winter, reichlich natürliches Futter – in den vergangenen Jahren erheblich vergrößert mit den entsprechenden negativen Auswirkungen.

Nun gehe es darum, dem Eintrag des ASP-Virus in heimische Hausschweinebestände entgegenzuwirken und somit die katastrophalen Folgen, die damit zwangsläufig für die Landwirte und die Wirtschaft verbunden sind, möglicherweise zu verhindern. Wie die Untere Jagdbehörde des Main-Kinzig-Kreis mitteilt, wurden in der Saison 2015/2016 insgesamt 5020 Stück Schwarzwild erlegt. Die bisherige Gesamtstrecke vom 1. April 2017 bis Ende 2017 beläuft sich auf 4503 Exemplare.

In einem ersten gemeinsamen Treffen mit dem Kreisbauernverband, dem Kreisjagdberater sowie Vertretern des Veterinäramtes, des Gesundheitsamtes, der Jagdbehörde und des Umweltamtes erörterte die Erste Kreisbeigeordnete zunächst einmal den aktuellen Informationsstand sowie mögliche Szenarien für den Krisenfall. „Um für ein mögliches Auftreten der Seuche bestmöglich gerüstet zu sein, werden noch weitere Abstimmungen auch mit übergeordneten Behörden nötig sein“, fasst sie den aktuellen Zwischenstand zusammen.

Aktuell gelte die besondere Aufmerksamkeit der Prävention und Aufklärung, um eine Infektion zu vermeiden und damit auch die rund 680 Betriebe mit Schweinehaltung im Main-Kinzig-Kreis zu schützen. Dennoch könne niemand eine verlässliche Prognose abgeben, ob und wann dieses Virus die Region tatsächlich erreichen werde.


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