„Wir tragen damit einerseits den immer wieder vorgebrachten Hinweisen der heimischen Sportvereine Rechnung, aber auch der Tatsache, dass durch verschärfte rechtliche Rahmenbedingungen der Einspareffekt mittlerweile gegen null geht“, macht Landrat Thorsten Stolz (SPD) deutlich. Gleichzeitig appelliert der Landrat an alle Nutzerinnen und Nutzer der kreiseigenen Sporthallen und Sportstätten diese pfleglich und achtsam zu behandeln.
Die Liegenschaftsverwaltung hatte aufgrund veränderter Richtlinien sowie einer modernisierten Anlagentechnik den entsprechenden Vorschlag formuliert. Bereits im Jahr 1994 wurde in Abstimmung mit den Schulen und den Sportvereinen – vertreten durch die Sportkreisvorsitzenden – vereinbart, die Heizungsanlagen in den Schulen jeweils in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September abzuschalten. Das gemeinsame Ziel war die Einsparung von Bewirtschaftungskosten, um die kostenfreie Nutzung der Sporthallen für die Vereine im Rahmen der außerschulischen Nutzung sicherzustellen.
Wie Landrat Thorsten Stolz informiert, wurden in den vergangenen Jahren jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert und verschärft. So muss nach einer längeren Nutzungsunterbrechung unter anderem eine thermische Desinfektion mit entsprechenden Spülvorgängen durchgeführt werden. Dabei entsteht ein zusätzlicher Aufwand für Personal, Labor- und Prüfgebühren sowie Wasser und Energiekosten. Die Fachleute haben zudem darauf hingewiesen, dass sich die Heizungsabschaltung langfristig negativ auf die Lebensdauer der technischen Anlagen auswirkt.
„Unter dem Strich kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Aufwand bei der Heizungsabschaltung die potentielle Energieeinsparung wieder aufzehrt und somit der gewünschte Einsparerfolg nicht mehr gegeben ist“, sagt der Landrat. Aus diesen Gründen wurde nun entschieden, die Heizungsanlagen ganzjährig zu betreiben und nicht mehr abzuschalten.
Ein wichtiger Effekt ist dabei die Tatsache, dass nun bei der Nutzung der Sporthallen auch wieder warmes Wasser in den Duschen ganzjährig zur Verfügung steht. „Dies ist eine gute Nachricht für die zahlreichen aktiven Sportlerinnen, die auch im Sommer die schulischen Einrichtungen nutzen“, sagt Thorsten Stolz. Die neue Regelung betrifft insgesamt 78 Sporthallen im Main-Kinzig-Kreis.
Abschließend appelliert der Landrat an alle Nutzerinnen und Nutzer der kreiseigenen Sporthallen und Sportstätten: „Jeder sollte unsere Sportstätten so behandeln, wie er eigenes Eigentum behandelt. Das gilt insbesondere auch für den Umgang mit Wasser und Energie. Wir wollen auch in Zukunft unseren heimischen Sportvereinen die kostenfreie Nutzung der kreiseigenen Sportturnhallen und Sportstätten ermöglichen. Hier kann jeder mithelfen und während der Nutzung achtsam mit Wasser und Energie umgehen.“
Auch der Vorsitzende des Sportkreises Main-Kinzig, Stefan Bahn, begrüßt die neue Regelung des Kreisausschusses: „Ich freue mich sehr über diese Entscheidung. Das zeigt einmal mehr, dass der Main-Kinzig-Kreis verlässlicher Partner unserer heimischen Sportvereine ist.“ Der Sportkreisvorsitzende weist auch noch einmal darauf hin, dass die kostenfreie Nutzung der kreiseigenen Sportstätten die wichtigste Sportförderung überhaupt sei. „Das ist keine Selbstverständlichkeit und nicht überall in Hessen der Fall“, so Stefan Bahn abschließend.
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