Kreistag befasst sich mit der „Kreisfreiheit für Hanau“

Politik
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Am Freitag, 31. August, befasst sich auch der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises mit der Absicht der Stadt Hanau, die Kreisfreiheit anzustreben.



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Dabei soll der Kreisausschuss beauftragt werden, „diesen Vorgang konstruktiv zu begleiten und dabei die Interessen des Kreises und seiner Bürgerinnen und Bürger zu wahren“. In der Entscheidungsvorlage für den Kreistag werden in einem ersten Grundsatzbeschluss bereits klare Erwartungen und Vorstellungen des Main-Kinzig-Kreises mit Blick auf die Kreisfreiheit Hanaus und den damit verbundenen Prozess formuliert.

Wie Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann erklären, werden der Main-Kinzig-Kreis und seine Verantwortungsträger im Rahmen des gesamten Prozesses eine aktive Rolle sowohl gegenüber dem Land Hessen als auch gegenüber der Stadt Hanau einnehmen. „Das wird eine konstruktive aber selbstbewusste Position sein“, kündigt Thorsten Stolz an. Vor diesem Hintergrund wurde bereits eine interne Arbeitsgruppe im Landratsamt damit beauftragt, die entsprechenden Fakten, Grundlagen und Aufgaben zu ermitteln.

Ministerium für Soziales und Integration sowie Landesrechnungshof einbinden

Die Rahmenbedingungen für die Neuordnung wird am Ende ein Landesgesetz regeln müssen. Daher wendet sich der Kreistag an den Ministerpräsidenten mit der Bitte, den Ministerien der Finanzen und des Innern sowie Sport die Federführung für das anstehende Gesetzgebungsverfahren zu übertragen und dabei insbesondere auch das Ministerium für Soziales und Integration sowie den Landesrechnungshof einzubinden. Dadurch sollen sachliche Daten zu den Auswirkungen der Auskreisung ermittelt werden.

Im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens seien vorrangig die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Kreis und Stadt eindeutig zu definieren. Außerdem erwartet die Kreisspitze klare Regelungen zum finanziellen Ausgleich sowie zur Frage eines möglichen Personalübergangs zwischen Kreis und Stadt. Ein weiterer wesentlicher Aspekt seien die Auswirkungen im Hinblick auf die Kommunalwahl 2021 sowie den künftigen Kommunalen Finanzausgleich 2021.

Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann haben keine Zweifel, dass der Main-Kinzig-Kreis auch ohne die Brüder-Grimm-Stadt ein starker und erfolgreicher Kreis mit sehr gesunden Strukturen bleiben wird. Unter Umständen könnten die neuen Rahmenbedingungen sogar eine Stärkung der Region bedeuten. Grundlage seien Verhandlungen auf Augenhöhe mit dem gemeinsamen Ziel, das öffentliche Wohl im Sinne der Bürgerinnen und Bürger objektiv zu verbessern.

„Der Main-Kinzig-Kreis wird im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sehr deutlich seine Interessen vertreten und diese wahren“, machen Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann deutlich. Dazu erwartet die Kreisspitze eine zentrale Rolle des Landes im gesamten Prozess. Denn die gesetzlichen Grundlagen machen deutlich, dass es durchaus im Ermessen des Landes liegt, ob die derzeitigen Grenzen des Main-Kinzig-Kreises tatsächlich geändert werden. Insoweit sei vom Land zu prüfen, ob diese Grenzänderung mit dem öffentlichen Wohl zu begründen ist, heißt es in der Begründung des Kreistages. Teil dieser Prüfung wird auch sein müssen, ob es sich bei dem öffentlichen Wohl um die subjektive Wahrnehmung im örtlichen Umfeld oder bezogen auf die Gesamtbevölkerung der Region, ggf. auch kreisübergreifend, also um ein objektiviertes öffentliches Wohl handelt.

Zudem beinhalten die Bestrebungen der Stadt Hanau grundsätzliche Zuständigkeitsänderungen in einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die nicht alleine in der Zuständigkeit des Landes sondern auch des Bundes liegen. Die inhaltlichen Aufgabenverlagerungen werden dann auch örtliche Veränderungen bedeuten, zum Beispiel für die Kreisverkehrsgesellschaft, das Kommunale Center für Arbeit (KCA), die Zulassungs- und Führerscheinstelle, das Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (ZKJF) oder die Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (AQA). „Genau darin liegt eine Chance für die Region, da wir mit diesen Verwaltungs- und Dienstleistungsbereichen Hanau verlassen und neue Standorte im westlichen Teil des Main-Kinzig-Kreises suchen werden“, zeigt der Landrat den Weg auf.

Neu formulierte Zuständigkeiten sowie klar definierte Aufgaben und Abgrenzungen

Ziel des Kreises sind detailliert formulierte Zuständigkeitsregelungen für eine künftig kreisfreie Stadt Hanau und den Main-Kinzig-Kreis und damit klar definierte Aufgaben und Abgrenzungen. Dabei macht eine Zusammenarbeit aus Sicht des Kreises nur dann einen Sinn, wenn es zur vollständigen Kostenübernahme der jeweils anderen Körperschaft kommt. Sinnvoll ist hier vorrangig ein klarer Schnitt zwischen den Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten des Kreises und der künftig kreisfreien Stadt.

Aufgabenverlagerungen in großen Verwaltungsbereichen wie der Aufgabenerledigung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII, aber auch in Gesundheitsamt, Veterinärverwaltung und Zulassungsstelle führen zwangsläufig auch zu Personalverlagerungen, die vom Gesetzgeber zu beachten und zu regeln sind. Das gilt im gleichen Maße auch für die übergehende Zuständigkeit für die Abfallwirtschaft, für die der Kreis über seine Deponien bislang die Verantwortung übernommen hat. Hier ist insbesondere die anteilige Kostentragung für die Rekultivierung und Sicherung der Altdeponien durch die künftig kreisfreie Stadt Hanau sicherzustellen.

Im Rahmen der Gesetzgebung zur Kreisfreiheit sind alle diese Punkte sehr umfassend zu beurteilen. Aus Sicht des Kreises ist daher davon auszugehen, dass die Landesregierung den Hessischen Rechnungshof, mit dem Bereich der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften zur Objektivierung der Auswirkungen einschaltet.

Foto: Auch die Zukunft der Zulassungsstelle an der Dörnigheimer Straße in Hanau wird mit Blick auf die Kreisfreiheit neu zu regeln sein.


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