Auskreisung Hanaus: Erwartungen formuliert

Politik
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„Wenn es um Zukunft von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und so wichtige Entscheidungen wie beispielsweise die Begleitung von Langzeitarbeitslosen geht, so erwarten wir künftig eine andere Kommunikation der Stadt Hanau gegenüber dem Main-Kinzig-Kreis. Darauf haben insbesondere unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Anrecht, die durch die erlebte Ankündigungspolitik erheblichen Verunsicherungen ausgesetzt sind“, formulieren Landrat Thorsten Stolz (SPD), Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD) und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann (CDU) ihre klare Erwartungshaltung hinsichtlich des weiteren Prozesses zur Auskreisung Hanaus. 



Hintergrund: Die Stadt Hanau hat am Montag, 17. September, über die Pressestelle zu einer Pressekonferenz mit der Agentur für Arbeit eingeladen, ohne dass der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises über die anstehenden weitreichenden Entscheidungen parallel offiziell in Kenntnis gesetzt wurde. „Das bloße Zurufen einer solch grundlegenden Entscheidung zu einem so wichtigen Thema, zu dem man sich bislang noch ein Entscheidungsfenster bis zum 15. November erbeten hat, ist keine Kommunikation auf Augenhöhe, wie wir sie im Vorfeld vereinbart hatten“, macht Landrat Thorsten Stolz deutlich, der auch noch einmal daran erinnert, dass der Main-Kinzig-Kreis bereits früh signalisiert habe, dem Wunsch der Stadt Hanau, den Kreis zu verlassen, keine Steine in den Weg zu legen und das Verfahren konstruktiv zu begleiteten.

„Gerade vor diesem Hintergrund erwarten wir auch deutlich mehr Transparenz und Offenheit im gesamten Verfahren zur Auskreisung der Stadt Hanau. Es kann hier nicht sein, dass diese Offenheit nur eine Einbahnstraße ist“, unterstreichen Susanne Simmler und Winfried Ottmann. Erst am Mittwoch hatte die Stadt sich mit einer E-Mail an den Landrat gewendet und einige Unterlagen übermittelt. Somit sah sich der Kreisausschuss bereits am Montag mit Anfragen der Presse konfrontiert, ohne über detaillierte lnformationen seitens der Stadt Hanau zu verfügen. In Bezug auf eine notwendige Übernahme von Personal finden sich in dem „Letter of intent“ jedoch nur wenige dürre Sätze. „Die sichere Zukunft unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Kommunalen Center für Arbeit (KCA) eine hervorragende Arbeit leisten, ist für uns ein entscheidender Punkt und eine zentrale Voraussetzung für das Ausscheiden Hanaus aus dem Main-Kinzig-Kreis“, so die Kreisspitze weiter. In Bezug auf die Aufgabenwahrnehmung durch die Stadt und den Personalübergang sieht der Kreisausschuss nun den Bund und das Land in der Klärungszuständigkeit. „Wir werden hier aktiv auf die beiden Ministerien zugehen und im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch der Bürgerinnen und Bürger Klarheit einfordern“, betonen Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann.

Die Stadt Hanau beabsichtigt, am heutigen Donnerstag (20.09.) gemeinsam mit Vertretern der Agentur für Arbeit diesen Letter of intent zu unterzeichnen, in dem die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen künftig in einer gemeinsamen Einrichtung (gE) geregelt werden soll. „Wie und für welche Form der Betreuung der langzeitarbeitslosen und grundsicherungsbedürftigen Menschen sich Hanau entscheidet, ist ganz klar der Entscheidung der Stadt Hanau vorbehalten“, machen Stolz, Simmler und Ottmann deutlich. Jedoch vernachlässige die Stadt, dass hinter einer solchen Entscheidung beim Main-Kinzig-Kreis allein für diese Aufgabe der Betreuung von Langzeitarbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch II rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stünden, die zumindest ein Recht auf Information hätten. Hinzu kämen die 2014 von der Stadt Hanau übernommenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Bereich der Grundsicherung, in Summe beider Bereiche also mindestens 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

„Als Hanau 2014 in finanzieller Not das eigene Sozialamt an den Kreis übertragen hat, ist der Main-Kinzig-Kreis mit den Beschäftigten der Stadt Hanau sehr vertrauensvoll im Gespräch gewesen und hat von Anfang an für einen geordneten Übergang gesorgt“, unterstreicht Susanne Simmler. Diese Erwartungshaltung äußert der Kreisausschuss nun auch gegenüber den Verantwortlichen der Stadt. „Wir können auch die Hektik, die bei diesem wichtigen und sensiblen Thema an den Tag gelegt wird nicht nachvollziehen. Hier ist mehr Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefordert“, so Winfried Ottmann. Noch vor einigen Tagen habe der Oberbürgermeister verkündet, dass Hanau Zeit bis zum 15. November benötige. Auch das Hessische Innenministerium dürfte von der unvermittelten Ankündigung der Stadt überrascht sein. Bei einem Gesprächstermin in der vergangenen Woche hätte in Wiesbaden noch die Einschätzung geherrscht, eine Entscheidung solch großer Tragweite müsse gründlich vorbereitet und vorab mit einem Zeitplan für einen geordneten Übergang hinterlegt sein.

„Wir reden im Bereich des Sozialgesetzbuches II von einem jährlichen Aufwand von 76 Millionen Euro allein im Stadtgebiet Hanau“, unterstreicht Susanne Simmler als Verwaltungsratsvorsitzende des Kommunalen Centers für Arbeit (KCA). Der jährliche originäre Anteil der Stadt belaufe sich auf 21 Millionen Euro. Der Bereich der Grundsicherung bedeute noch einmal weitere 16 Millionen Euro, davon knapp 10 Millionen Euro originäre Leistungen der Stadt Hanau nach erfolgter Auskreisung. Was aber aus Sicht der Verantwortlichen des Main-Kinzig-Kreises in diesem vorliegenden Fall von den Stadtverantwortlichen bislang anscheinend vollkommen ausgeblendet worden sei, ist die Zahl von rund 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im KCA, die in beiden Aufgabenbereichen für die Bewohner der Stadt Hanau einen hervorragenden Job leisten. Politiker müssten hier einer ganz besonderen Verantwortung gerecht werden, mahnen Stolz, Simmler und Ottmann an. „Wir erwarten, dass die Stadt Hanau und die Bundesagentur für Arbeit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ihrer Aufgabe auch weiterhin nachkommen wollen, mit Respekt und einer Perspektive begegnen – so wie dies im umgekehrten Fall der Main-Kinzig-Kreis im Jahr 2014 getan hat.“ Dabei lasse der Kreis auch nicht gelten, dass mit der Bundesagentur für Arbeit mit Hauptsitz in Nürnberg und der Stadt Hanau künftig zwei Institutionen einer Aufgabe nachkämen, die bislang der Main-Kinzig-Kreis eigenständig bearbeitet. „Ein Hin- und Hergeschiebe von Verantwortung und Zuständigkeit werden wir im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht dulden“, machen Stolz, Simmler und Ottmann deutlich.

Insbesondere im Interesse der eigenen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hanau, die sich heute im Leistungsbezug befänden – immerhin mehr als 5.000 Bedarfsgemeinschaften und 10.000 Leistungsempfängern, müsste die Stadt Hanau auf einen geordneten Übergang hinarbeiten. „Und genau dieser geordnete Übergang wird ohne die Fach- und Sachkompetenz des KCA´s nicht funktionieren. Hier ist ein Miteinander von beiden Seiten gefordert“, gibt die Kreisspitze zu bedenken. Am Montag und Dienstag hätten sich sowohl der Verwaltungsrat des Kommunalen Centers für Arbeit, der Arbeitsmarktbeirat des Main-Kinzig-Kreises, als auch der Kreisausschuss in ihren Sitzungen mit der Ankündigung der Stadt befasst und große Verwunderung ob der nicht abgestimmten Vorgehensweise geäußert. „Alle unsere Gremien haben sich vor unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestellt, die in teils schwieriger Umgebung einen hervorragenden Job machen“, erklären Stolz, Simmler und Ottmann abschließend.


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