Medizinische Versorgung wird verbessert

Politik
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Gesetzlich Versicherte sollen schneller Arzttermine bekommen.



Das ist Ziel des „Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG), dessen Entwurf in der vergangenen Woche im Deutschen Bundestag beraten wurde.

Hierzu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber: „Häufig warten gesetzlich Versicherte zu lange auf einen Arzttermin. Das wollen wir ändern. Deshalb werden wir mit dem vorliegenden Gesetz die medizinische Versorgung im ambulanten Sektor verbessern. Erreicht werden soll das mit kürzeren Wartezeiten, einer besseren Unterstützung bei der Suche nach einem Arzttermin, dem Ausbau der Terminservicestellen und mit einem besseren Sprechstundenangebot bei Ärzten in eigener Praxis.“

Im Detail sieht der Gesetzentwurf vor, das Mindestsprechstundenangebot der Vertragsärztinnen und -ärzte für die Versorgung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten von 20 auf 25 Stunden zu erhöhen. Parallel dazu werden die Ärzte für erbrachte Mehrleistungen auch zusätzlich vergütet. Vorgesehen sind unter anderem mehr Geld für die „sprechende Medizin“, ein Zuschlag für eine erfolgreiche Vermittlung eines dringenden Facharzttermins durch einen Hausarzt und ein Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschalen für Leistungen, die neuen Patienten in der Arztpraxis zugutekommen.

Die geplanten Maßnahmen haben außerdem zum Ziel, den ländlichen Raum zu stärken. So sollen Ärztinnen und Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und mit Vertragsärzten unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, über regionale Zuschläge besonders unterstützt werden. Auch sollen in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten Zulassungssperren für die Neuniederlassung von Ärztinnen und Ärzten entfallen. „Darüber hinaus schaffen wir mit dem TSVG endlich die Grundlage dafür, dass Patientinnen und Patienten auf ihre medizinischen Daten über Smartphone oder Tablet zugreifen zu können. Deshalb haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen.“


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