Main-Kinzig-Kreis akzeptiert Windkraft-Pläne nicht

Politik
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Landrat Thorsten Stolz (SPD) und viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus dem Main-Kinzig-Kreis fordern eine grundlegende Überarbeitung des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) und eine gerechtere Verteilung der Vorrangflächen Windkraft in Südhessen. In den vergangenen Wochen gab es vermehrte Kritik zum TPEE wie ihn das Regierungspräsidium Darmstadt für Südhessen vorgelegt hat.



Insbesondere der überproportionale Anteil an Vorrangflächen für Windenergie im östlichen Main-Kinzig-Kreis, im Odenwaldkreis und im Rheingau-Taunus-Kreis stößt in zahlreichen Kommunen auf Widerstand. „Die örtlichen Entscheidungsträger sind verwundert und auch verärgert, dass die Beschlüsse und die Interessen vor Ort kaum berücksichtig werden. Außerdem ist es für viele Menschen nicht nachvollziehbar, dass der Main-Kinzig-Kreis, der Odenwaldkreis und der Rheingau-Taunus-Kreis zusammen rund 75 Prozent der Vorrangflächen für Windkraft in Südhessen vorhalten sollen. Hier wird nicht angemessen berücksichtigt, dass bereits heute rund 100 Windkraftanlagen im Main-Kinzig-Kreis in Betrieb sind“, sagt Landrat Thorsten Stolz.

Vor diesem Hintergrund gab es am vergangenen Freitag, 1. Februar, einen offenen Gedankenaustausch zwischen dem Landrat und den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis. Das Ziel war eine gemeinsame Erklärung und Positionierung  zu den laufenden Bratungs- und Entscheidungsprozessen der Regionalversammlung Südhessen. Neben Landrat Thorsten Stolz haben die Erklärung nachfolgende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister unterzeichnet: Roland Weiß (Bad Orb), Dominik Brasch (Bad Soden-Salmünster), Manfred Weber (Biebergemünd), Wolfgang Gottlieb (Birstein), Wolfram Zimmer (Brachttal), Dr. Albrecht Eitz (Freigericht), Daniel Glöckner (Gelnhausen), Gerald Helfrich (Gründau), Iris Schröder (Neuberg), Klaus Schejna (Rodenbach), Andreas Hofmann (Ronneburg), Cornelia Rück (Schöneck), Matthias Möller (Schlüchtern), Carsten Ullrich (Sinntal), Malte Jörg Uffeln (Steinau) und Andreas Weiher (Wächtersbach).

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner bekennen sich dabei ausdrücklich zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zur Nutzung von Windkraft. Bereits heute werden 98 Windkraftanlagen in den Gemarkungen der Städte und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises betrieben. Neben 7 Anlagen, die bereits genehmigt, aber noch nicht errichtet sind, befinden sich 23 weitere Windkraftanlagen im Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Darmstadt. Gemeinsam verweisen sie darauf, dass die rund 130 Windkraftanlagen, die in naher Zukunft im Main-Kinzig-Kreis in Betrieb sein werden, ein klares Bekenntnis der Region zur Energiewende in Deutschland darstellen. Der aktuelle Entwurf des Teilplans Erneuerbare Energien sieht Flächen vor, die rechnerisch einen Ausbau von mindestens 270 weiteren Windkraftanlagen zulassen.

„Dies ist vor dem Hintergrund des bisherigen überdurchschnittlichen Engagements zum Ausbau der erneuerbaren Energien im Main-Kinzig-Kreis so nicht zu akzeptieren“, heißt es dazu in der gemeinsamen Erklärung. Gefordert wird eine grundlegende Überarbeitung des TPEE, die eine gerechtere Verteilung der Vorranggebiete „Windkraft“ in den südhessischen Landkreisen zum vorrangigen Ziel haben muss. Durch die überproportionale Belastung insbesondere des östlichen Main-Kinzig-Kreises verliert die Windkraftnutzung zunehmend die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und der kommunalpolitischen Verantwortungsträger.

Denn im Regierungsbezirk Darmstadt befinden sich etwa 75 Prozent aller im Entwurf des TPEE ausgewiesenen Vorrangflächen für Windkraftnutzung in den Landkreisen Main-Kinzig, Rheingau-Taunus und Odenwald. In anderen Landkreisen, mit ebenfalls für Windkraftnutzungen geeigneten topografischen Lagen, erfolgen indessen unverhältnismäßig geringe Ausweisungen von Vorrangflächen. Im Gespräch mit Landrat Thorsten Stolz haben die Vertreterinnen und Vertreter der betroffen Kommunen noch einmal deutlich bemängelt, dass die vor Ort rechtskräftigen Flächennutzungs- und Bebauungspläne mit Festsetzungen zur Windkraftnutzung im Regierungspräsidium Darmstadt nicht entsprechend berücksichtig wurden. Daher gibt es die klare Forderung, diese kommunalen Beschlüsse im Rahmen des sogenannten Gegenstromprinzips im TPEE ebenso verbindlich umzusetzen, wie bisherige kommunale Stellungnahmen, die im Rahmen früherer Offenlagen des Teilplanentwurfs abgegeben wurden.

Zusammenfassend erklären die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gemeinsam mit dem Landrat, dass das politisch festgelegte Ziel, zwei Prozent der Fläche Hessens als Vorrangfläche für Windkraftanlagen auszuweisen, nicht zu Lasten einzelner Kommunen und Landkreisen gehen darf. Sollte für eine gerechte Verteilung der Windkraftanlagen eine Überarbeitung dieser Zielsetzung erforderlich sein, so ist dies umgehend durch die Landesregierung zu veranlassen. Mit Blick auf das auffällige Ungleichgewicht der Vorrangflächen schlagen die Unterzeichner vor, neben den bisherigen fachlichen Kriterien zur Ausweisung von Vorrangflächen, Ober- und Untergrenzen einzuführen. Dabei sind die bereits vorhandenen Windkraftanlagen, die oftmals auch außerhalb von Vorrangflächen errichtet wurden, zu berücksichtigen.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2