AfD erhebt Einspruch gegen Richter-Wahl

Politik
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Im Herbst 2018 war der MKK, wie alle Landkreise im Verwaltungsgerichtsbezirk Frankfurt aufgefordert worden, eine Liste mit 62 Wahlvorschlägen für ehrenamtliche Verwaltungsrichter einzureichen. 



"Bei der dazu erforderlichen Abstimmung im Kreistag im vergangenen Dezember machten die Fraktionen der CDU, SPD, FDP, FW, Grünen und der Linken gemeinsame Sache und lehnten die Vorschlagsliste der AfD Fraktion komplett ab. Gegen diese undemokratische Art und Weise der Abstimmung hatte die AfD Fraktion nicht nur in der Kreistagssitzung, sondern auch beim Präsidenten des Frankfurter Verwaltungsgerichts Einspruch erhoben. Dieser forderte nun den MKK Mitte Januar ultimativ auf, eine neue Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter einzureichen, da die Liste vom Dezember nicht die erforderliche Zahl von Vorschlägen enthielt. In der Kreistagssitzung am vergangenen Freitag, Tagesordnungspunkt 4.1, musste daher über eine neue Liste abgestimmt werden. Um dem Kreis eine weitere Blamage zu ersparen, machte der AfD Fraktionsvorsitzende Dr. Wolfram Maaß den Vorschlag, bei der erneuten Abstimmung alle Fraktionen des Kreistages entsprechend der Fraktionsstärke in einer neuen Liste zu berücksichtigen. Dieser eigentlich selbstverständliche Vorschlag wurde in der Sitzung vom letzten Freitag abgelehnt", heißt es in einer Pressemitteilung der AfD.

Maaß dazu: „Unsere Vorschlagsliste enthält samt und sonders Persönlichkeiten mit einer untadeligen und beachtenswerten Lebensleistung und z.T. langjährigem ehrenamtlichen Engagement. Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP usw. im Main-Kinzig-Kreis haben durch diese Ablehnung zum wiederholten Male ihr gestörtes Verständnis von Demokratie demonstriert. Anders als in anderen Landkreisen Hessens, in denen die von uns vorgeschlagene Proportionalität der Fraktionen in solchen Listen problemlos Anwendung findet, wird hier die drittstärkste Fraktion im Kreistag einfach ausgeschlossen.“

Immerhin vertrete die AfD-Fraktion die Interessen von knapp 15 % der Wähler im Main-Kinzig-Kreis. "Deren legitime Interessen werden durch diese Aushebelung der Demokratie im Kreistag vom politischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen. Das steht im krassen Widerspruch zum Grundgesetz und zur hessischen Verfassung. In der Kreistagssitzung vom letzten Freitag machte Maaß auf diesen Missstand noch einmal in aller Deutlichkeit aufmerksam. Um zu verdeutlichen, dass die Art der Abstimmung undemokratisch und daher völlig unakzeptabel ist, verließ die AfD Fraktion während dieser Abstimmung den Plenarsaal. Wir haben, wie angekündigt, selbstverständlich entsprechende juristische Schritte eingeleitet, um dieses undemokratische Abstimmungsverfahren im Kreistag anzufechten.“ so Maaß weiter.

„Die uns vorliegenden Informationen zu ähnlich gelagerten Gerichtsentscheidungen machen deutlich, dass unsere Anfechtung gute Chancen auf Erfolg hat. In der Nachbesprechung zur Kreistagssitzung vom Freitag waren sich die AfD Abgeordneten einig, dass diese Aushebelung der Demokratie im Kreistag von immer mehr Menschen im Main-Kinzig-Kreis verurteilt wird. Nur durch ein noch besseres Wahlergebnis für die AfD bei der Kommunalwahl 2021 kann eine Rückkehr zu echten demokratischen Gepflogenheiten im Kreis erreicht werden. Für einen solchen Wahlerfolg wird sich die AfD mit aller Kraft einsetzen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de