„Diese Abstimmung ist eine Blamage für den Kreis"

Politik
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Der Kreistag muss am kommenden Freitag zum dritten Mal über eine Vorschlagsliste für Schöffen beim Verwaltungsgericht Frankfurt abstimmen.



„Diese Abstimmung ist eine Blamage für den Kreis und wirft ein Schlaglicht auf die Einschränkung der parlamentarischen Demokratie im Kreistag.“ erklärte der Fraktionsvorsitzende Dr. Maaß dazu.

"Hintergrund: Im Herbst 2018 war der MKK, wie alle Landkreise im Verwaltungsgerichtsbezirk Frankfurt aufgefordert worden, eine Liste mit 62 Wahlvorschlägen für ehrenamtliche Verwaltungsrichter (Schöffen) einzureichen. In den übrigen betroffenen Parlamenten hatte diese Abstimmung bereits im Frühherbst 2018 stattgefunden. Die Zustimmung für eine gemeinsame Liste aller Fraktionen einschließlich der AfD war dort gängige Praxis. Erst sehr spät erfolgte die dazu erforderlichen Abstimmung im Kreistag im vergangenen Dezember. Eine Koalition aus CDU, SPD, FDP, FW, Grünen und der Linken hatte sich dabei unter Missachtung selbstverständlicher parlamentarischer Regeln darauf verständigt, die Vorschläge der AfD Fraktion nicht zu berücksichtigen. Wegen dieses undemokratischen Vorgehens hatte die AfD Fraktion beim Präsidenten des Frankfurter Verwaltungsgerichts Einspruch erhoben. Dieser forderte den Kreis Mitte Januar zunächst wegen eines durch diesen Einspruch offenkundig gewordenen Formfehlers ultimativ auf, eine neue Abstimmung durchzuführen. Obwohl der AfD Fraktionsvorsitzende Dr. Wolfram Maaß vorgeschlagen hatte, bei dem erneut fällig gewordenen Votum im Januar, alle Fraktionen des Kreistages entsprechend der Fraktionsstärke in einer neuen Liste zu berücksichtigen, wurde dieser Vorschlag wiederum abgelehnt", heißt es in einer Pressemitteilung.

Maaß dazu: „Unsere Vorschlagsliste enthielt durchgängig Persönlichkeiten mit einer untadeligen und beachtenswerten Lebensleistung und zum Teil langjährigem ehrenamtlichen Engagement. Wir hatten daher, wie angekündigt, beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Eilantrag gestellt und dieses undemokratische Verfahren im Kreistag angefochten.“ Das Gericht habe der Klage der AfD Fraktion zumindest teilweise rechtgegeben. Nun müsse der Kreistag in der Sitzung am 29. März zum dritten Mal über die genannte Vorschlagsliste abstimmen.

Die AfD habe auch diesmal ihre Aufforderung wiederholt, ihre Kandidatenvorschläge entsprechend der Fraktionsstärke in eine neue Liste aufzunehmen. Immerhin vertrete die AfD knapp 15 % der Wähler im Main-Kinzig-Kreis. Deren legitime Interessen würden durch die wiederholte Aushebelung der Demokratie im Kreistag vom politischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen. „Wir erwarten, dass sich die übrigen Kreistagsabgeordneten besinnen.“ so Maaß weiter. „Das ist noch immer möglich. Durch eine gemeinsame Vorschlagsliste aller Parteien, kann eine weitere Blamage für den Kreis vermieden werden.“ Die Bewertung des Gerichtsurteils vom 3. März durch die Fraktionsmitglieder und den beratenden Rechtsanwalt sei noch im Gange. Da es hier um sehr grundsätzliche demokratische Prinzipien gehe, erwäge die AfD-Fraktion weitere juristische Schritte.


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