Alle Treiber der Baukosten kritisch hinterfragen

Politik
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Die zukünftige Wohnungsbaupolitik der Hessischen Landesregierung war heute Gegenstand der Regierungserklärung von Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) im Landtag.



Aufbauend auf dem Dreiklang von gezielter Gestaltung des Miet- und Wohnungsrechts, bedarfsgerechtem Wohnungsbau und der Förderung des Wohneigentums wird die Landesregierung die Wohnraumversorgung insbesondere im Ballungsraum massiv angehen. Dies betrifft insbesondere die Potentiale eines „Großen Frankfurter Bogens“ von Hochheim bis Langenselbold, Friedberg bis Egelsbach, Groß-Karben bis Groß-Gerau, Rüsselsheim bis Hanau.

In der anschließenden Debatte erklärte der wohnungsbaupolitische Sprecher der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Heiko Kasseckert: „Der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main und Hessen insgesamt zählen zu den wirtschaftsstärksten Regionen in Europa. Das führt zu einem starken Wachstum und zu einem hohen Wohlstand. Das Ergebnis ist jedoch ebenso ein starker Siedlungs- und Mobilitätsdruck. Die Städte sind in den vergangenen Jahren stärker gewachsen, die ländlichen Regionen leiden teilweise unter einem Einwohnerrückgang. Seit 1999 bis 2017 ist die Zahl der Wohnungen in Hessen um über 11 Prozent gestiegen. Die Einwohnerzahl ist im gleichen Zeitraum jedoch nur um rund 3 Prozent gewachsen. Wir haben also kein grundsätzliches Angebotsproblem. Im Vergleich zu den Prognosen des Regionalen Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2010 liegt die Einwohnerzahl der Stadt Frankfurt jedoch mit bald 750.000 Einwohner fast um 100.000 darüber. Der ‚Zug in die Städte‘, der deutschlandweit zu beobachten ist, ist also zusammen mit der guten wirtschaftlichen Entwicklung die wesentliche Ursache für die derzeitige Situation in den Ballungsräumen. Dort benötigen wir mehr Bauflächen und mehr intelligenten Neubau, der auch auf die veränderte Nachfrage, etwa durch mehr Ein-Personen-Haushalte und durch eine älter werdende, gleichzeitig mobilere Bevölkerung, Rücksicht nimmt.

Wohnungspolitik muss dabei an unterschiedlichsten Punkten ansetzen, also ein größeres Angebot unterstützen, ohne den Zuzug in die Städte weiter anzuheizen. Ein allein wirksames Instrument gibt es nicht. Neben der Bereitstellung von Fördermitteln, die in einer Phase mit generell niedrigen Zinsen weniger Anreize entfaltet, geht es vor allem darum, Bauflächen zu entwickeln und Hindernisse für private Investoren abzubauen. An Baufläche selbst mangelt es dabei gerade in Frankfurt/Rhein-Main nicht. Jedoch ist bislang nur ein geringer Teil auch tatsächlich entwickelt worden. Daher müssen wir für die Kommunen durch eine Änderung des Kommunalen Finanzausgleiches Anreize für die konsequente Entwicklung von Bauland setzen, gerade auch mit Blick beispielsweise auf hohe naturschutzfachliche Anforderungen. Die Folgekosten, wie etwa neue Schulen oder Kindergärten oder auch weitere Verkehrsanbindungen, dürfen kein Hindernis für Tätigkeit und keinen Vorwand für Untätigkeit darstellen. Dabei müssen wir auch die Verkehrsinfrastruktur zügig anpassen.

Wir müssen alle Treiber der Baukosten kritisch hinterfragen und, wo möglich, Auflagen und Vorschriften abbauen, damit sich das Bauen wieder lohnt. Dort existieren bereits viele Vorschläge, etwa seitens des BDA. Dann wird auch nachfragegerechter Wohnraum geschaffen. Wir setzen auf eine Wohnungspolitik, die Anreize zum Wohnungsbau gerade auch für kleinere und mittlere Einkommen und zum Erwerb von Eigentum schafft und Hürden für Investoren abbaut. Die in der angelaufenen Legislaturperiode zur Verfügung stehenden 2,2 Milliarden Euro Fördermittel für mehr als 20.000 Wohnungen sind ein deutlicher Beweis für unser Engagement in der Wohnungsbaupolitik. Zudem soll der Bestand der mehrheitlich landeseigenen Nassauischen Heimstätte auf mindestens 75.000 Wohnungen anwachsen. Durch einen sogenannten Mietpreisdeckel oder Enteignungen werden wir das Problem nicht lösen können. Im Gegenteil - derartige Instrumente werden die Investitionsbereitschaft behindern und einen negativen Effekt erzeugen, weshalb auch andere Maßnahmen wie etwa die Mietpreisbremse, nur vorübergehend zum Einsatz kommen dürfen.“


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