Ministerium stellt HUXIT-Zeitplan in Frage

Politik
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Hinter dem von Hanau vorgelegten Zeitplan zur Kreisfreiheit steht ein großes Fragezeichen.



Das geht aus einer Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Marius Weiß aus dem Juli dieses Jahres an das Hessische Innenministerium hervor, aus der der Kreistagsabgeordnete Andreas Müller (DIE LINKE) in der jüngsten Sondersitzung des Kreistages  vorgelegt hat. Hanau strebt nach einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum 1. April 2021 den Abschied aus dem Main-Kinzig-Kreis an.

Für eine Ausgliederung der Stadt Hanau muss der hessische Landtag ein Gesetz erlassen – und dafür gibt es Vorgaben. „Bevor ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum Beschluss vorgelegt wird, sind Normprüfstelle, Fachressorts und das Justizministerium zu beteiligen“, sei zwar eine Mindestdauer für eine Ressortabstimmung nicht vorgesehen, „allerdings soll beispielsweise für die rechtliche Prüfung genügend Zeit zur Verfügung stehen“. Den zu beteiligenden Verbänden soll eine Frist von mindestens zwei Monaten eingeräumt werden. „Unter Beachtung aller Vorgaben und Fristen wäre für die Durchführung eines Gesetzgebungsverfahrens auf Initiative der Landesregierung ein Zeitraum von circa einem Jahr zu veranschlagen“, heißt es in der Antwort aus dem Innenministerium.

Zudem seien bedingt durch die Kommunalwahl im März 2021 auch kommunalwahlrechtliche Fristen zu beachten. Im Falle einer Auskreisung würden sich die Wahlkreisgrenzen ändern, da die Stadt Hanau bei der Kreiswahl aus dem Wahlkreis des Main-Kinzig-Kreises herausfallen würde. Aus verfassungsrechtlichen Gründen, insbesondere aus Gründen der Chancengleichheit der Parteien und Wahlkreisbewerber sowie aus allgemeinen Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes der Wahlvorschlagsträger müssten die Wahlkreisgrenzen aber so rechtzeitig feststehen, dass sich die Parteien und Wahlkreisbewerber in einem ordnungsgemäßen Verfahren angemessen auf die Wahl vorbereiten und auf die geänderten Wahlkreise einstellen könnten.

Zudem stellt das Innenministerium klar, dass mit der in der jüngsten Kreistagssitzung von der SPD geforderten Modellrechnung hinsichtlich der Auswirkungen der Auskreisung auf den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) erst begonnen wird, „wenn die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis den gegenseitigen Informationsaustausch abgeschlossen haben und zu ihren jeweiligen Bewertungen gekommen sind“. Zwingende Voraussetzung sei außerdem, dass sich beide Seiten über die wesentlichen Aufgabenverlagerungen und damit einhergehende finanzielle Be- und Entlastungen sowie gegebenenfalls mögliche bilaterale Ausgleichszahlungen einig seien. „Darüber hinaus wäre eine solche Modellberechnung letztlich nur eine Momentaufnahme. Sich ändernde Datengrundlagen oder Veränderungen der Berechnungssystematik im Zuge der KFA-Evaluation könnten in den Folgejahren zu mitunter stark abweichenden Ergebnisse führen“, heißt zu diesem Punkt abschließend.

Das Ministerium stellt in der Antwort auf die Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Marius Weiß auch klar, dass die Gründung einer Berufsfeuerwehr unabhängig von den Auskreisungsplänen ist. „Die Einrichtung einer Berufsfeuerwehr ist losgelöst von dieser Fragestellung zu betrachten“, sei in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern − unabhängig davon, ob es sich um eine kreisangehörige oder kreisfreie Stadt handele − eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Unterhalb dieser Einwohnergrenze könne eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden. Unabhängig davon würde Hanau die Funktion einer unteren Katastrophenschutzbehörde allerdings nur im Falle eines Abschieds aus dem Main-Kinzig-Kreis erlangen.


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