Holzvermarktung: Land fördert Zusammenarbeit

Politik
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Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid hat am Dienstag in Bad Soden-Salmünster einen Bescheid zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit bei der Holzvermarktung übergeben.



Damit unterstützt das Land Hessen die Kooperation der Stadt Bad Soden-Salmünster mit den Städten Schlüchtern, Steinau, Wächtersbach sowie den Gemeinden Birstein, Brachttal und Sinntal in diesem Bereich mit 100.000 Euro. "Sie haben sich als erste Kommunen in meinem Regierungsbezirk entschlossen, den Holzverkauf und die Rechnungstellung in Kooperation eigenständig zu regeln", sagte Regierungspräsidentin Lindscheid. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, knapper werdender finanzieller Ressourcen und der fortschreitenden Technologisierung gewinne die Interkommunale Zusammenarbeit an Bedeutung.

Der zu erwartende Effizienzgewinn wurde von den Antragstellern mit jährlich etwa 30 Prozent (30.000 Euro) angegeben. Der größte Teil der Einsparungen werde durch geringere Personalkosten bei der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung erzielt. Ebenso könnten geringere Kosten bei der Anschaffung der Hard- und Software verzeichnet werden. Die beteiligten Kommunen hatten im vergangenen Sommer beschlossen, Holzverkauf und Rechnungsstellung künftig gemeinsam zu organisieren. Die kommunalen Waldgebiete sind örtlich relativ zusammenhängend, zudem waren die sieben Kommunen bereits vorher beim Landesbetrieb Hessen-Forst unter einem Dach.

Ziel und Zweck der Zusammenarbeit sind die gemeinsame Rundholzvermarktung, die Förderung regionaler Zusammenarbeit, die Etablierung als Partner der Holzindustrie, die Akquise neuer Vermarktungs- und Lieferaufträge sowie die Sicherung eines stetigen Holzabsatzes. Die Stadt Bad Soden-Salmünster will sich in enger Abstimmung mit den beteiligten Kommunen um die personelle, räumliche und EDV-technische Ausstattung der Holzverkaufsorganisation kümmern, da sich dort bereits qualifiziertes Personal befindet bzw. neu hinzugewonnen werden soll.

Die Holzvermarktung in Hessen war aus kartellrechtlichen Gründen jüngst neu aufgestellt worden. Kommunal- und Privatwaldbesitzer, die mehr als 100 Hektar besitzen, sollten eigene Holzvermarktungsorganisationen gründen. Kommunen, die weniger als 10.000 Hektar Wald besitzen und sich für eine gemeinsame Holzvermarktung entscheiden, können aufgrund der Rahmenvereinbarung zur Interkommunalen Zusammenarbeit vom Hessischen Innenministerium gefördert werden.


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