Folgende Berufsgruppen haben Anspruch auf eine Notbetreuung in Kitas und Schulen:
- Angehörige des Polizeivollzugsdienstes und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und Vollzugsaufgaben wahrnehmen,
- Angehörige von Berufsfeuerwehren
- Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
- Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
- Bedienstete von Rettungsdiensten
- Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
- Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
- Ärztinnen und Ärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Desinfektorinnen und Desinfektoren
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Hebammen
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
- Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinisch-technischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
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