IG Metall fordert Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld

Politik
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Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie sind soziale Schieflagen zu verhindern, daher muss das Kurzarbeitergeld dringend aufgestockt werden.



Dabei sollen die Arbeitgeber insbesondere die neu geregelte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge zur Aufstockung des Kurzarbeitergelds nutzen. Der Gesetzgeber ist gefordert, den rechtlichen Rahmen hierfür zu schaffen.

Hierzu erklärt Robert Weißenbrunner, 1. Bevollmächtigter der IG Metall Hanau-Fulda: „Die auf den Weg gebrachten Änderungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes sind absolut nicht ausreichend. Kurzarbeit bedeutet für viele Beschäftigte erhebliche Einkommenseinbußen. Die gesetzliche Regelung mindert das Nettoeinkommen betroffener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um bis zu 40 Prozent. Millionen von Arbeitnehmerhaushalten geraten bei laufenden Mieten und anderen finanziellen Verpflichtungen in existentielle Nöte, die es abzufedern gilt. Besonders Niedrigverdiener treffen die massiven Einkommensverluste hart. Das bedeutet für viele Beschäftigte, dass sie mit dem Kurzarbeitergeld nicht über die Runden kommen und gezwungen werden, Arbeitslosengeld II zu beantragen. Einige Branchen und Unternehmen werden in dieser Situation ihrer Verantwortung gerecht, indem Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen zur Aufstockung bei Kurzarbeit abgeschlossen wurden. Im Main-Kinzig-Kreis konnten nach unserem bisherigen Informationsstand im Zuständigkeitsbereich der IG Metall Hanau-Fulda dort wo notwendig in folgenden Unternehmen bisher Aufstockungsregelungen vereinbart werden: NORMA Germany und NORMA Holding in Maintal, Vacuumschmelze in Hanau, Birkenstock (Alsa) in Steinau. In Osthessen konnte nach unserem bisherigen Informationsstand nur bei der Fa. Thyssen Krupp System Engineering in Burghaun eine Aufstockungsregelung vereinbart werden.

Darüber hinaus konnten Aufstockungsregelungen unter anderem für die tarifgebundene Metall- und Elektroindustrie in Hessen vereinbart werden. Es ist weiterhin unser Ziel, so viele betriebliche und tarifliche Lösungen zu schaffen. Wir müssen aber feststellen, dass trotzdem in der deutlichen Mehrheit der Betriebe bislang keine tariflichen oder betrieblichen Aufstockungsregelungen gibt oder sich Verhandlungen schwierig gestalten. Deshalb fordert die IG Metall die Arbeitgeber auf, dort wo bislang noch nicht geschehen, auf das Angebot zu Verhandlungen von Betriebsräten und der Gewerkschaften einzugehen und eine Aufzahlungsregelung zur Kurzarbeit abzuschließen.

Bei der aktuellen gesetzlichen Neuregelung des Kurzarbeitergeldes wurden die Arbeitgeber von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge entlastet, die sie nach der alten Regelung noch zahlen mussten. Den Arbeitnehmern wird aber gleichzeitig eine notwendige Anhebung des Kurzarbeitergelds verweigert. Diese Ungerechtigkeit gilt es aufzuheben. Den Gesetzgeber fordern wir daher auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass die Arbeitgeber im Falle der Kurzarbeit im Betrieb zur Weitergabe des Arbeitnehmeranteils an den erstatteten Sozialversicherungsbeiträgen an die Beschäftigten verpflichtet werden.

Wir fordern die regionalen Bundes- und Landtagsabgeordneten auf, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, damit das Kurzarbeitergeld entsprechend aufgestockt werden kann.“


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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