Kinder-Notbetreuung auch in Osterferien gesichert

Politik
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Im Land Hessen wird für bestimmte Berufsgruppen auch an den Wochenenden, Feiertagen und in den hessischen Osterferien eine Kindernotbetreuung gesichert. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich auf ein solches Notangebot ab dem 4. April verständigt. Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, und die Kommunalen Spitzenverbände teilen mit, dass die Wochenend- und Feiertagsbetreuung für die Kinder von Eltern ermöglicht wird, deren Tätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst in den nächsten Wochen besonders wichtig ist.



„Mit der der Kindernotbetreuung in den Osterferien reagieren wir vorausschauend auf die Herausforderungen, mit denen das Gesundheitssystem in den nächsten Wochen konfrontiert sein wird.“ Um darauf gut vorbereitet zu sein, sei es erforderlich, die Betreuung der Kinder von Eltern, denen aufgrund ihrer Berufstätigkeit im Gesundheitswesen und im Rettungsdienst besondere Bedeutung zukommt, auch während der bevorstehenden Osterfeiertage zu sichern. „In diesen Bereichen werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebraucht, damit infizierte und erkrankte Menschen medizinisch gut versorgt und die Infektionsketten unterbrochen werden können“, erklärt Klose weiter.

Bei einem möglichen weiteren Anstieg von COVID-19 Erkrankten ist ein erhöhter Personalbedarf im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Rettungsdiensts zu erwarten. In diesem Fall muss möglicherweise vom regulären Schichtdienst abgewichen werden. Deshalb stellen wir für Alleinerziehende, die im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst tätig sind sowie für Eltern, bei denen ein Elternteil im Gesundheitswesen oder im Rettungsdienst arbeitet und der andere in einem der Schlüsselberufe der Zweiten Corona-Bekämpfungs-Verordnung tätig ist, auch eine Betreuung am Wochenende und an den Feiertagen bereit, wenn diese Eltern die Betreuung ihrer Kinder aufgrund ihres beruflichen Einsatzes nicht anders sicherstellen können.

Ab dem 4. April 2020 bis zunächst einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung für Kinder dieser Berufsgruppen ausgeweitet. So ist für diese Eltern sichergestellt, dass ihre Kinder auch samstags und sonntags sowie in den Osterferien (inklusive Feiertage) gut betreut sind.

Notbetreuung an unseren Schulen auch an Wochenenden und Osterferien
Seit nunmehr zwei Wochen findet in Hessen kein regulärer Unterricht statt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern in der sogenannten kritischen Infrastruktur arbeiten, ist seitdem eine Notbetreuung eingerichtet. „Die Rückmeldungen, die wir seitdem von Eltern in ganz Hessen erhalten haben, sind überaus positiv“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. „Die Eltern gehen sehr verantwortungsvoll damit um, so dass die Notbetreuung auf das absolut Notwendige beschränkt werden kann. Um sie auch in den kommenden Wochen so gut es geht zu unterstützen, hat sich die Landesregierung dazu entschieden, die Betreuung in unseren Schulen auszuweiten.“ Vom 4.-19. April stehe die Notbetreuung deshalb auch samstags und sonntags sowie während der gesamten Osterferien zur Verfügung.

An den „normalen“ Osterferientagen erfolgt die Berechtigung der Eltern wie während der Schulzeit. Die erweiterte Notbetreuung am Wochenende und an den Feiertagen gelte ausschließlich für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil oder die alleinerziehende Person in der Kranken- und Gesundheitsversorgung oder bei Rettungsdiensten tätig sei, so Lorz. Zudem müsse der andere Elternteil ebenfalls in einem der weiteren Schlüsselberufe und zeitgleich im Einsatz sein, sodass die Betreuung innerhalb des unmittelbaren familiären Umfelds nicht sichergestellt werden könne. „Mit der Ausweitung der Notbetreuung schaffen wir für Familien und Alleinerziehende, die in den Kernbereichen der kritischen Infrastruktur arbeiten und täglich einen großartigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten, nun auch in den Osterferien Verlässlichkeit bei der Betreuung ihrer Kinder.“

Die Schulen werden in einem Schreiben informiert und um ihre Mithilfe gebeten, ergänzte der Kultusminister. „Es ist von entscheidender Bedeutung, diejenigen zu unterstützen, die Tag für Tag für die Gesundheit und Sicherheit unserer Bevölkerung kämpfen. Der von vielen Lehrkräften geäußerte Wunsch, auf die eine oder andere Weise zu helfen, stimmt mich optimistisch, dass wir eine ausreichende Zahl an Lehrkräften für die zusätzliche Notbetreuung finden werden – gerade auch, weil die anspruchsberechtigten Eltern bisher sehr umsichtig bei der Nutzung der Betreuungsangebote sind.“ Über den konkreten Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die jeweiligen Schulleitungen vor Ort. Die geleistete Arbeitszeit wird in jedem Fall erfasst und dem Lebensarbeitszeitkonto der Lehrkraft gutgeschrieben. Schwangere und stillende Lehrerinnen dürfen grundsätzlich nicht zur Notbetreuung herangezogen werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko haben, sind aus Fürsorgegründen in der Regel ebenfalls nicht vorgesehen.

„Kreisfreie Städte und Sonderstatusstädte haben bereits vielerorts die notwendigen Schritte eingeleitet, um eine Betreuung von Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufsgruppen an Wochenenden, in den Osterferien und im absoluten Notfall auch über Nacht sicherzustellen“, sagt Stephan Gieseler, Direktor des Hessischen Städtetages. Er fügt hinzu: „Wir freuen uns, dass das Land Mehraufwände ausgleichen will.“ Die Notbetreuung in den Osterferien kann von allen in Anspruch genommen werden, die in den sogenannten Schlüsselberufen arbeiten, was der geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistages, Prof. Dr. Jan Hilligardt, begrüßt: „Mit dem jetzt verabredeten Vorgehen kann darüber hinaus ein wichtiger Beitrag zur Sicherstellung der für die Menschen in Hessen so notwendigen Versorgung mit Gesundheits- und Rettungsdienstleistungen auch in den anstehenden Osterfeiertagen und an den Wochenendengeleistet werden. Die Landkreise sind sich hier ihrer Verantwortung bewusst und werden daher mit ihren Jugendämtern eine koordinierende Funktion bei der Sicherstellung der Kindernotbetreuung übernehmen“.

Der geschäftsführende Direktor des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Karl-Christian Schelzke, betont: „Es ist für uns überaus wichtig, dass diejenigen Eltern, die während der Corona-Krise im Rettungsdienst und Gesundheitswesen unverzichtbar, engagiert und mit größtmöglichen Einsatz tätig sind, auch an Wochenenden und Feiertagen für ihre Kinder eine Betreuungsmöglichkeit angeboten erhalten, sofern sie eine solche nicht selbst organisieren können. Der Hessische Städte- und Gemeindebund begrüßt daher die mit dem Hessischen Sozial- und Integrationsminister und den Kommunalen Spitzenverbänden getroffene Vereinbarung." Betroffene Familien sind aufgefordert, auf die Notbetreuung im Sinne des Kindeswohls nur in absoluten Ausnahmefällen zurückzugreifen, da die Betreuungsgruppen aus Gründen des Infektionsschutzes so klein wie möglich sein müssen. Die Ausnahmebetreuung sollte nach Möglichkeit zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei der Wohnortgemeinde angemeldet werden. Voraussetzung für die Teilnahme an der Notfallbetreuung ist, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den 14 Tagen zuvor weder Kontakt zu infizierten Personen hatte noch sich in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgehalten hat.


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