120 Millionen Euro für die Krankenhäuser

Politik
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Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz hat der Deutsche Bundestag im Zuge der Corona-Pandemie in Rekordzeit massive finanzielle Unterstützung für das Gesundheitswesen auf den Weg gebracht.



Auch das Land Hessen leistet wichtige Unterstützung, um die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser über die bislang ergriffenen Maßnahmen hinaus zu verstärken. So werden den Krankenhäusern die so genannten Pauschalmittel nach § 22 HKHG vorzeitig zur Verfügung gestellt. Die für den 15. Juni und für den 18. Juli geplanten turnusmäßigen Auszahlungen der Pauschalförderung werden auf den 15. April vorgezogen. Auf einen entsprechenden Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration weist die CDU Main-Kinzig in einer Pressemitteilung hin.

Damit fließen den Krankenhäusern in Hessen liquide Mittel im Umfang von mehr als 120 Millionen Euro vorzeitig zu. Wichtig sei in diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass die Gelder zunächst nicht für investive Zwecke, sondern zur Aufrechterhaltung des Betriebs verwendet werden können. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die hessischen Krankenhäuser soweit zu stabilisieren, dass die vom Bund angekündigten Hilfen greifen können.


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