Nächster Schritt: Neubaustrecke Gelnhausen-Fulda

Politik
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Kassel am 31. März die Vollständigkeit der Raumordnungsunterlagen zur Neubaustrecke Gelnhausen – Schnellfahrstrecke 1733 Würzburg/Fulda festgestellt.



Die zwischen Gelnhausen und Fulda geplante Neubaustrecke ist einer der bedeutendsten Bausteine zur Auflösung von Engpässen im hessischen und gesamtdeutschen Schienennetz. In Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren informierte die DB Netz AG als Vorhabenträgerin des Projekts während eines mehrjährigen Dialogforums seit 2014 die Öffentlichkeit frühzeitig über den Prozess zur Ermittlung der Antragsvariante. Im Rahmen der Ermittlungen hat sich dabei aus Sicht der DB Netz AG die sogenannte Variante IV als Vorzugsvariante herausgestellt sowie die Variante VII als mögliche Alternativvariante.

Nach Fertigstellung der umfangreichen Raumordnungsunterlagen im August 2019 reichte die DB Netz AG diese zur Prüfung auf Vollständigkeit ein. Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel werden unter der Federführung des RP Darmstadt ein gemeinsames Raumordnungsverfahren durchführen. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist vor der Sommerpause vorgesehen, sie steht allerdings aufgrund der Corona-Virus-Pandemie unter dem Vorbehalt der Gewährleistung der Offenlage.

Die Prüfung der oberen Landesplanungsbehörden der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel kam zu dem Ergebnis, dass die vorgelegten Unterlagen zur Durchführung der Beteiligung im Raumordnungsverfahren geeignet und vollständig sind. Mit Erreichung des Meilensteins „vollständige Verfahrensunterlagen“ kann die Vorhabenträgerin, die DB Netz AG, nun den Antrag auf Durchführung des Verfahrens vorbereiten.  Eine inhaltliche Prüfung der Verfahrensunterlagen (einschließlich der vorgelegten Gutachten) war nicht Gegenstand der Vollständigkeitsprüfung der beiden Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel. Dieser Schritt bleibt dem eigentlichen Verfahren vorbehalten. Ergeben sich im Laufe des Raumordnungsverfahrens neue Erkenntnisse, können die Raumordnungsbehörden von der DB Netz AG weitere Informationen und auch eine Ergänzung der Verfahrensunterlagen einfordern, um eine sachgerechte Entscheidung über das beantragte Vorhaben treffen und begründen zu können.

Nach Antragstellung der DB Netz AG auf Durchführung des Raumordnungsverfahrens ist folgende Terminplanung für den nächsten Verfahrensschritt vorbehaltlich der Gewährleistung der Offenlage vorgesehen:
⦁ Durchführung der Offenlage und Beteiligung vom 02. Juni bis 30. September 2020,
⦁ Frist zur Abgabe aller Stellungnahmen (Träger öffentlicher Belange, öffentlicher Stellen und Privatpersonen) bis zum 30. September 2020.

Hintergrund: Raumordnungsverfahren dienen zur Abstimmung des Vorhabens mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen anderer Planungsträger sowie zur Feststellung seiner Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung. Gleichzeitig beinhaltet das Raumordnungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen diesen Schutzgütern unter überörtlichen Gesichtspunkten. Dies erfolgt im Raumordnungsverfahren, als dem späteren Planfeststellungsverfahren vorgelagerten Verfahren, entsprechend dem aktuellen Planungsstand.

Das Raumordnungsverfahren ist ein verwaltungsinternes Abstimmungsverfahren. Die Öffentlichkeit ist durch Offenlage der Planunterlagen und die Möglichkeit der Stellungnahme in das Verfahren einzubeziehen. Durch die Beteiligung der Öffentlichkeit werden Rechtsansprüche nicht begründet. Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist neben der Prüfung von Antragsvarianten auch die Prüfung der Trassenalternativen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens entfaltet gegenüber der Trägerin des Vorhabens und gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2