Weniger Abstände für Mobilfunkmasten

Politik
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Der Hessische Landtag wird in dieser Plenarwoche ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Bauordnung verabschieden.



Es umfasst zum einen die Wiedereinführung der Typengenehmigung, um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und so zügiger Wohnraum schaffen zu können. Zum anderen wird die Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtert werden, um schneller die Netzabdeckung in Hessen ausweiten zu können.

Der baupolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Heiko Kasseckert, erklärte dazu: „Hessen benötigt möglichst schnell mehr bezahlbaren Wohnraum. Daher prüfen wir jede Möglichkeit, um auch den rechtlichen Rahmen für die Schaffung von Wohnraum zu vereinfachen. Einen Beitrag zu einer beschleunigten Schaffung von Wohnraum kann aus unserer Sicht im seriellen und modularen Bauen liegen. Auf diese Weise wollen wir über die schon vorhandenen Möglichkeiten für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und die Genehmigungsfreistellung hinausgehen. Auf Antrag wird es zukünftig möglich sein, für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, eine Typengenehmigung zu erteilen. Zwar müssen weiterhin die Anforderungen des jeweils geplanten Standortes erfüllt werden, z. B. mit Blick auf die Ausnutzung oder Abstandsflächen. Dennoch wollen wir Typengenehmigungen zulassen, um serielles Bauen zu ermöglichen und damit die Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und Kosten einzusparen. Die Verfahren werden beim Regierungspräsidium Gießen konzentriert abgearbeitet. Wir sehen darin einen weiteren Beitrag zur Verbesserung des Wohnraummangels und gehen auch vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise davon aus, dass der Wohnungsdruck im Ballungsraum nach wie vor bestehen wird. Auch der Ausbau der Digitaltechnik soll forciert werden. Mit der HBO-Änderung werden wir die Errichtung von Mobilfunkmasten erleichtern, in dem die Genehmigungsfreistellung von Antennenmasten von bisher 10 auf 15 m erhöht wird. Mit dieser, von der Hessischen Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus angeschobenen Regelung, ist Hessen Vorreiter einer solchen Genehmigungspraxis. Hinzu kommt die Verringerung der Abstandsflächen im Außenbereich, um auch dort leichter Antennenanlagen errichten zu können, die für eine bessere und flächendeckende Versorgung des Mobilfunknetzes notwendig sind. Als Ergebnis der Anhörung haben wir die Beteiligung eines Prüfsachverständigen zur Feststellung der statisch-konstruktiven Unbedenklichkeit bei der Errichtung der Masten über 10 Meter aufgenommen, damit auch die Sicherheit und Standfestigkeit gewährleitet ist. Als wertvollen Beitrag in der Anhörung wurde der Praxisbericht der Stadt Frankfurt zum Ausbau von Dachgeschossen angesehen. Hier gestaltete sich die aktuelle HBO-Regelung hinsichtlich notwendiger Treppenhäuser problematisch. Als Änderung wird nun aufgenommen, dass zwei voneinander unabhängige Treppenräume nur erforderlich für Geschosse sind, in denen sich Aufenthaltsräume befinden. Dies dient einem besseren Ausgleich der Interessen von Brandschutz und praktischer Anwendung. Die Änderungen der HBO sollen das Bauen erleichtern und beschleunigen. Fortwährend müssen wir prüfen, welchen Beitrag wir auch mit weiteren Erleichterungen und ggfs. Deregulierungen im Baurecht für mehr Wohnungsbau in ganz Hessen erreichen können.“

Zur Erleichterung des Baus von Mobilfunkmasten sagte der digitalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Hartmut Honka: „Mit dem Ziel die Genehmigungsverfahren beim Mobilfunkausbau zu beschleunigen, haben wir die Novellierung der HBO aktiv mit vorangetrieben. Damit sind wir das erste Bundesland, dass die Bauordnung mit dem Ziel einer Optimierung der Genehmigungsverfahren für einen schnelleren Mobilfunkausbau ändern. In den Gigabit- und Mobilfunkausbau in Hessen investieren wir so viel Geld wie nie zuvor: 270 Millionen Euro für den Gigabitausbau und weitere 50 Millionen Euro in Mobilfunk, um die letzten weißen Flecken zu schließen. Hier sind wir Vorreiter genauso wie in der Erfüllung des Zieles, die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.“


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