Anerkennung von Leistung und Schutz vor Armut

Politik
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Nachdem die Große Koalition im vergangenen November nach mehreren Anläufen sowie langen und harten Verhandlungen endlich einen Kompromiss bei der Grundrente erzielte, verabschiedete der Deutsche Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche nun das Gesetz zur Einführung der Grundrente.



Damit steht fest: Wer jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat, hat ab dem 1. Januar 2021 Anspruch auf die Grundrente, wenn ansonsten die Rente zu niedrig ausfällt.

Die Notwendigkeit einer Grundrente ist über Parteigrenzen hinweg unstrittig. Mithilfe einer Aufstockung ihrer Rente gegenüber der Grundsicherung, soll damit Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet haben, anerkannt werden. „Als Unionsfraktion war es uns ein wichtiges Anliegen, sicherzustellen, dass nur diejenigen profitieren, die tatsächlich Bedarf haben. Ich bin deshalb froh, dass wir gegenüber dem Koalitionspartner SPD eine umfassende Einkommensprüfung durchgesetzt haben und somit einer Verteilung nach dem Gießkannenprinzip eine klare Absage erteilt haben“, erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Peter Tauber. 

Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach 33 Jahren Grundrentenzeiten künftig niedrige Entgelte aufgewertet, soweit das beitragspflichtige Arbeitsentgelt mindestens 30%, aber weniger als 80%, eines Durchschnittsverdienstes betragen hat. Die Anhebung erfolgt stufenweise ab 33 Grundrentenzeiten. Ab 35 Jahren erfolgt dann die volle Anhebung, die im Einzelfall fast eine Verdoppelung der tatsächlichen Beitragszahlung bedeuten kann. „Wir schaffen so Sicherheit für Menschen mit mittleren und geringeren Einkommen, die mit ihrer Arbeitsleistung zum Wohlstand Deutschlands beitragen“, begründet Tauber.

Die volle Grundrente erhält nur derjenige, dessen zu versteuerndes Einkommen den Freibetrag von 1.250 Euro nicht überschreitet. Für Ehe- und Lebenspartner gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.950 Euro. Überschreitet das zu versteuernde Einkommen den Freibetrag, kommt es zu Abschlägen bis hin zum vollständigen Wegfall des Grundrentenzuschlages. „Die Einigung bei der Grundrente zeigt, dass wir als Koalition handlungsfähig sind. Wir haben einen guten Kompromiss erzielt, der die Kernprinzipien von Generationen- und Leistungsgerechtigkeit achtet. Die Grundrente entlastet die aktuelle Generation und vermeidet dank des Bedarfsprinzips eine übermäßige Belastung der Folgegenerationen. Menschen, die lange in die Rentenkasse gezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sind künftig finanziell bessergestellt als Personen, die nicht in das Rentensystem eingezahlt haben“, resümiert Peter Tauber.


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