Schulen und Kitas: Diese Regeln gelten ab Montag

Politik
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Das Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung hat neue Regelungen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Schulstarts und weil nach dem Ende der Sommerferien wieder mehr Kinder in die Betreuung gehen, wurden insbesondere für diese Bereiche neue landesweit gültige Regeln und Empfehlungen vereinbart.



Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Zum Schuljahresbeginn am kommenden Montag gilt grundsätzlich an den hessischen Schulen landesweit die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung gilt mit Ausnahme des Präsenzunterrichts im Klassen- oder Kursverband.
  • Die Schulen und Kitas erhalten Sicherheit im Umgang mit Schnupfenkindern. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Maskenpflicht an Schulen soll generell im Schulalltag gelten und zwar bis zum Betreten des Klassen- oder sonstigen Unterrichtsraums. „Während des Unterrichts im engeren Sinne halten wir es aus pädagogischen und sozialen Erwägungen nicht für zielführend, dass Schülerinnen und Schüler eine Maske tragen“, hob Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz hervor. „Eine solche Regelung wird auch von Medizinern kritisch gesehen, wie es jüngste Äußerungen aus dem Verband der Kinder- und Jugendärzte oder vom Marburger Bund erkennen ließen.“ Selbstverständlich sei es aber jedem freigestellt, dies freiwillig zu tun. Abweichend von dieser Vorgabe können Schulen – wenn sie beispielsweise ein sehr großes Außengelände haben – von der Maskenpflicht abweichen. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Vorher muss jedoch die Schulkonferenz angehört werden und eine Beratung durch den schulärztlichen Dienst stattgefunden haben. Für den Fall, dass das Infektionsgeschehen in einer Region deutlich ansteigt, liegt es im Ermessen der Gesundheitsämter vor Ort, eine weitergehende Maskenpflicht im Einzelfall anzuordnen. Dies sieht das Präventions- und Eskalationskonzept des Landes zur Eindämmung der Pandemie jetzt schon vor. „Bevor wir aus Vorsichtsgründen eine Schule ganz schließen, wäre das Tragen einer Maske auch im Unterricht natürlich das geringere Übel“, so die Einschätzung des Kultusministers.

Umgang mit Schnupfenkindern

Die in dem Info-Blatt vorgelegten Leitlinien sollen auch Sicherheit schaffen, wenn der absehbare Fall einzelner Corona-Infektionen in Schulen oder Kitas auftritt. Die Informationen sollen den Verantwortlichen helfen, damit nicht übereilt Schulen oder Kitas geschlossen werden. „Selbstverständlich müssen alle – Eltern, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Fachkräfte und sonstige Kräfte in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Heranwachsenden im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern“, betonte Sozialstaatssekretärin Anne Janz. „Ein Kind, das eindeutig krank ist, soll zuhause bleiben – das gilt jetzt, das galt aber auch schon vor der Corona-Pandemie“, so Janz. Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflegestelle und in der Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:

  • Fieber (ab 38,0°C)
  • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Ausschluss führen.
  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).

Alle Symptome müssen akut auftreten, Symptome einer chronischen Erkrankung sind demnach nicht relevant. Auf der anderen Seite gilt: Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Covid-Tests für Lehr- und Fachpersonal sowie Erzieherinnen und Erzieher

Die Hessische Landesregierung ermöglicht außerdem Lehrpersonal, Fachkräften und sonstigen Kräften in der unmittelbaren Arbeit mit Kindern in Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Tagespflegepersonen, sich kostenfrei auf das Corona-Virus testen zu lassen, da sich das Abstandsgebot und auch die Mund-Nasen-Bedeckung im Alltag bei der Arbeit mit Kindern in Kitas oder der Kindertagespflege nicht oder nur eingeschränkt realisieren lassen. Testungen im Abstand von 14 Tagen sind für Lehrerinnen und Lehrer bis zum Beginn der Herbstferien möglich, für Fachkräfte in der Kinderbetreuung bis zum 8. Oktober.

Regeln in Bus und Bahn

Die Zahl der Fahrgäste in Bussen und Bahnen ist im Laufe der letzten Wochen wieder deutlich gestiegen, und mit Beginn des neuen Schuljahres wird es noch mehr zusätzliche Fahrgäste in den Bussen und Bahnen geben. Der sonst übliche 1,50-Meter-Abstand zu anderen Personen kann im öffentlichen Nahverkehr nicht immer sicher eingehalten werden. Zu Stoßzeiten und mit Beginn des Schülerverkehrs wird dies noch schwieriger. „Umso wichtiger ist es, dass sich alle an die geltenden Regeln halten und bei der Fahrt mit Bus oder Bahn eine Alltagsmaske tragen“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Der Großteil macht das vorbildlich, auch wenn das gerade bei den heißen Temperaturen kein Vergnügen ist. Wir müssen aber auch feststellen: Es gibt immer noch Menschen, die sich nicht an die Coronaregeln halten.“ Schon heute kann dies mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden. Allerdings nur dann, wenn der Fahrgast die Maske auch nach Aufforderung nicht aufzieht. „Das ändern wir jetzt. Ab sofort gilt: Wer im Bus oder in der Bahn keine Maske trägt, muss zahlen“, so der Minister. „Wir müssen alles dafür tun, um Infektionen zu verhindern und Infektionsketten zu durchbrechen. Deswegen gibt es die Maskenpflicht. Hinzu kommt, dass der öffentliche Nahverkehr nicht nur ein klimafreundliches Verkehrsmittel ist und bleibt, sondern er ist unverzichtbar, wenn wir nicht im Dauerstau enden wollen. Um seine Funktion erfüllen zu können, ist er aber auf Akzeptanz angewiesen.  Wir wollen nicht, dass jemand aus Angst vor Ansteckung lieber mit dem Auto fährt, als sich in die Bahn zu setzen.“

An den Schulen im Main-Kinzig-Kreis laufen die Vorbereitungen auf den Start des Regelbetriebs schon seit mehreren Tagen auf vollen Touren, wie der Kreisbeigeordnete Winfried Ottmann (CDU) in einem Gespräch mit Schulleitern erfahren konnte. Sie hatten sich in der vergangenen Woche im Main-Kinzig-Forum gemeinsam über die aktuellen Themen ausgetauscht. Der Umgang mit dem Coronavirus im Schulalltag spielte dabei natürlich eine ganz wesentliche Rolle. „Wir verzeichnen im Main-Kinzig-Kreis seit einigen Wochen eine Zunahme an neuen Infektionsfällen“, berichtete Winfried Ottmann. „Auch wenn die Hauptsaison der Reisenden erst einmal zu Ende geht, müssen wir trotzdem darauf gefasst sein, dass sich das Virus an verschiedenen Stellen weiter verbreitet, am Arbeitsplatz, bei Feiern, in der Freizeit und möglicherweise auch in Schulen und Kitas.“

Wie also sollten das Lehrpersonal und die Sekretärinnen mit Kindern umgehen, die leichte Erkältungssymptome zeigen – diese Frage ans Gesundheitsamt und den Schuldezernenten schloss sich umgehend an. „Kinder mit schweren Erkältungssymptomen müssen sich zu Hause auskurieren. Daran hat das Coronavirus nichts geändert. Eine leichte Schniefnase darf hingegen kein Grund sein, dass sich ein Kind bei einem Arzt erst eine Gesundschreibung einholen muss, bevor es wieder am Präsenzunterricht teilnehmen kann“, sagte Ottmann. Der Kreisbeigeordnete zeigte dennoch Verständnis für die allgemeine Unsicherheit. Um Schulen und Kindergärten eine fachlich fundierte Einordnung des aktuellen Infektionsgeschehens zu ermöglichen, wird der Main-Kinzig-Kreis seinen Informationsaustausch mit den Einrichtungen und den Kommunen mit Ende der Sommerferien noch einmal verstärken. Das „Team Schulen und Kitas“ innerhalb des Gesundheitsamt wird weiterhin beratend und koordinierend zur Verfügung stehen.

„Die Rückkehr zum Regelbetrieb bedeutet, dass mehr Kinder und Jugendliche wieder zusammen lernen. Das ist gerade mit Blick auf diejenigen, um die es geht, die Schülerinnen und Schüler, gut und zu begrüßen. Es stellt aber alle Beteiligten vor die noch wichtigere Aufgabe, aufeinander achtzugeben, Hygieneregeln einzuhalten und dort, wo es möglich ist, weiter auch Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen“, so Ottmann. Das werde zweifelsohne ab der kommenden Woche eine größere Herausforderung und den Schülern wie auch den Lehrern mehr abfordern. Das Kultusministerium hat entsprechendes Schutzmaterial bereitgestellt, das über den Schulträger und die örtlichen Hausmeister in diesen Tagen in die einzelnen Schulen gebracht wird.

Im ÖPNV gebe es ohnehin kein Abstandsgebot, umso wichtiger sei das Tuch, der Schal oder anderweitiger Mund-Nasen-Schutz, um den Übertragungsweg des Virus über die Luft möglichst zu verhindern. Die KreisVerkehrsGesellschaft (KVG) hat das Fahrten- und Platzangebot im Vorfeld anhand der erwarteten Fahrgastnachfrage geplant und mit den Schulen eng abgestimmt. In den ersten Tagen des neuen Schuljahres beobachtet die KVG zusammen mit den Verkehrsunternehmen die Nutzerzahlen genau und sucht, sofern Engpässe bestehen, nach Lösungen. Da alle zur Verfügung stehenden Fahrzeuge bereits eingesetzt werden, bedeuten solche Lösungen in der Regel, dass Platzkapazitäten zwischen Linien oder Fahrten kurzfristig getauscht werden. Zudem wird die KVG stichprobenartig Kontrollen durchführen, wie die Maskenpflicht im Schülerverkehr eingehalten wird. Das Fahrerpersonal wird durch die einzelnen Linienbetreiber noch einmal sensibilisiert, die Pendlerinnen und Pendler auf die Einhaltung der Regeln hinzuweisen.

Ansonsten läuft im Busverkehr der „Regelbetrieb“ schon seit Monaten wieder. Selbst als nur wenige Schülerinnen und Schüler in Zeiten des Notbetriebs und später dann im eingeschränkten Unterrichtbetrieb die öffentlichen Verkehrsmittel nutzten, hatte die KVG die vollen Kapazitäten vorgehalten. Trotz aller Vorbereitungen auf den Präsenzbetrieb hat der Main-Kinzig-Kreis als Schulträger auch einen möglichen „Plan B“ im Blick. „Wir stehen im Austausch mit dem Staatlichen Schulamt und den Schulleitern, um im Falle eines Ausbruchs den Unterrichtsbetrieb trotzdem weitgehend aufrechtzuhalten, je nach Situation eben auch im Fernunterricht. Wir wissen aus den jüngsten Auswertungen zum Unterricht im Lockdown, dass wir in solchen Phasen vor allem die Schülerinnen und Schüler im Blick behalten müssen, die aufgrund ihrer familiären Hintergründe drohen, vom Lernen und dem Schulstoff abgehängt zu werden“, sagte Schuldezernent Winfried Ottmann.

Der Kreis hat bereits gegen Ende des vergangenen Schuljahres eine Abfrage unter allen Schulen gemacht, wie groß der Bedarf nach digitalen Endgeräten ist, damit der Kontakt zumindest auf digitalem Wege gehalten werden kann. Sukzessive soll die Ausstattung in den Bildungseinrichtungen noch verbessert werden. Der Kreis wird mehrere tausend digitale Endgeräte beschaffen und sie zunächst mit höherer Priorität an die Kinder und Jugendlichen verteilen lassen, die aus sozial schwächeren Haushalten kommen. Die Entscheidung, wer ein Gerät erhält, trifft letztlich aber die Schule. „Darüber hinaus bauen wir flexible Kontingente auf, damit die Klassen, die sich vielleicht als einzelne in Quarantäne begeben müssen, komplett mit Gerätschaften zur Kommunikation und zum Lernen ausgestattet sind“, so Ottmann.

Das Virus werde den Schulalltag weiter begleiten, „und auch die Erkenntnisse über das Virus werden zunehmen, was sich womöglich wiederum auf den Schulalltag auswirken kann“, erklärt der Kreisbeigeordnete. Von daher wünsche er, „dass zum Schulstart in einer Zeit voller zwiespältigen Gefühle die schönen Momente und die Vorfreude aufs Lernen doch überwiegen“.

Foto: Die Ferienzeit ist um, ab der kommenden Woche geht es für die Kinder und Jugendlichen wieder zurück in die Schule.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de