Windkraft-Pläne einsehbar

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0,8 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt sind im Teilplan Erneuerbare Energien zum Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan noch unbeplant (sogenannte Weißflächen).



Betroffen sind insgesamt 100 Gebiete. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt legt den Entwurf hierzu jetzt offen. Der Entwurf wird vom 13. Oktober bis 14. Dezember auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-darmstadt.hessen.de) eingestellt. Im gleichen Zeitraum können die Pläne vor Ort beim RP Darmstadt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain, sowie bei den Verwaltungen der kreisfreien Städte und der Landkreise im Regierungsbezirk auf Nachfrage eingesehen werden.

Das RP hat die Kommunen, Landkreise, Fachbehörden und weitere Träger öffentlicher Belange zu einer Stellungnahme aufgefordert. Die Bürgerinnen und Bürger können bis zum 31. Dezember 2020 beim RP Darmstadt oder bei einer der anderen genannten Auslegungsstellen Einwände erheben.

Hintergrund: Teilplan Erneuerbare Energien

Der Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 ist mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 30. März 2020 wirksam geworden. Der TPEE 2019 steuert die Nutzung der Windenergie in Südhessen im Rahmen eines schlüssigen Plankonzepts durch die Festlegung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie, verbunden mit einer Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung im übrigen Planungsraum. Damit ist für 99,2 Prozent der Planungsregion entschieden, ob jeweils die Windenergienutzung möglich ist oder nicht. Die restlichen Areale (0,8 Prozent) sind die sogenannten Weißflächen.

Die nun anstehende 1. Änderung des TPEE 2019 betrifft einzelne Flächen in der Planungsregion Südhessen, die dem Regierungsbezirk Darmstadt entspricht. Dieser besteht aus den kreisfreien Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden sowie den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Odenwaldkreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis sowie den Wetteraukreis einschließlich der in diesen Kreisen liegenden gemeindefreien Gebiete Gutsbezirk Spessart (Main-Kinzig-Kreis) und Michelau (Landkreis Bergstraße). 17 der 100 „Weißflächen“ befinden sich im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain.

Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben jeweils im September den Entwurf für die 1. Änderung gebilligt und die Einleitung der Beteiligung für das Änderungsverfahren beschlossen.


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